SIHK-GEBÜHREN WERDEN 2020 NUR ZU 80% VERLANGT

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Mit Blick auf die wirtschaftlich angespannte Lage im Märkischen Südwestfalen weist die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) darauf hin, dass die Vorauszahlung der SIHK-Beiträge 2020 (Grundbeitrag und Umlage) bereits auf 80 Prozent von der zuletzt bekannten Bemessungsgrundlage reduziert wurde. Wenn diese Bemessungsgrundlage für Unternehmen weiterhin zu hoch ist, können Unternehmen durch einen Anpassungsantrag die Vorauszahlung für das Jahr 2020 aktualisieren lassen.

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Außerdem bietet die SIHK zu Hagen eine Stundung oder Ratenzahlung der bislang angeforderten IHK-Beiträge gemäß § 19 Abs. 1 der Beitragsordnung an, die unkompliziert beantragt werden kann. Sofern eine Anpassung oder Stundung/Ratenzahlung vorgenommen werden soll, bittet die SIHK zu Hagen um eine kurze schriftliche Mitteilung (per Post, Fax oder E-Mail). Das Beitragsteam der SIHK zu Hagen ist wie folgt zu erreichen: Telefon 02331 390-310, E-Mail, Fax 02331 390-386.