SIHK FORDERT VERSCHIEBUNG DES MAUTSTARTS

SIHK zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Ab 1. Juli 2024 sollen auch Fahrzeuge ab 3,5 t für die Maut herangezogen werden. Doch die Mautausweitung steckt voller Probleme: zu bürokratisch, zu ungerecht, zu wenig Nutzen und schlechtes Timing, laute die Vorwürfe aus der Wirtschaft. Viel zu lange seien die Betriebe im Unklaren gelassen worden, für wen die angekündigten Ausnahmeregelungen gelten sollten, bemängelt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK), und fordert, den Starttermin zu verschieben und nachzubessern.

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Zusätzlich rund 220.000 Fahrzeuge werden bundesweit erstmalig von der Maut betroffen sein. Die Idee, Service- und Werkstattwagen von Handwerkern und handwerks-ähnlichen Dienstleistern von der Maut zu befreien, sei richtig, aber die Umsetzung schlecht gemacht, kritisiert SIHK-Verkehrsausschussvorsitzender Marc Simon. Die Trennlinie zwischen handwerksähnlichen und anderen Tätigkeiten sei nicht scharf gezogen. Zudem wurde die Liste der Tätigkeiten, die von der Abgabe befreit sind, erst vor ein paar Wochen veröffentlicht. Nur wenige Unternehmen seien darauf vorbereitet und hätten laut Mautbetreiber bereits ein Mautgerät im Fahrzeug. „Für viele der Unternehmen wird sich der Einbau der sogenannten Onboard-Unit auch gar nicht lohnen. Es bleibt dann die manuelle Einbuchung mautpflichtiger Fahrten – eine weitere bürokratische Last“, so Simon.

Außerdem komme das Thema zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Im aktuellen Konjunkturtief seien zusätzliche Kosten von zwischen 11 und 25 Cent mehr pro Kilometer durchaus ein Problem besonders für die vielen betroffenen kleinen und mittelständischen Betriebe, insbesondere, da die Maut nicht nur auf Autobahnen, sondern für die Nutzung von Bundesstraßen anfalle, so Marc Simon. Die SIHK fordere deshalb Nachbesserungen und eine Verschiebung des Mautstarts. So seien Ausnahmegenehmigungen auch für weitere Unternehmen erforderlich, die ähnlich dem Handwerk im mautpflichtigen Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Betriebs gefahren Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen notwendig sind.

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