46,5% WENIGER INSOLVENZANTRÄGE IM DRITTEN QUARTAL

IT.NRW erfasst offizielle Daten für Nordrhein-Westfalen (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Nordrhein-Westfalen- Im dritten Quartal 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 3 409 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 46,5 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 6 373 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an die Statistiker bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im dritten Quartal auf 3,01 Milliarden Euro (Juli bis September 2019: 1,13 Milliarden Euro). Das war fast dreimal so viel wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

1 025 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 22,9 Prozent weniger als im dritten Quartal 2019 (damals: 1 329 Unternehmensinsolvenzen). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 2,83 Milliarden Euro und waren damit mehr als dreieinhalbmal so hoch (+261,3 Prozent) wie von Juli bis September 2019 (damals: 784 Millionen Euro). Ursächlich für den Anstieg der Forderungen bei gleichzeitig sinkender Zahl der Insolvenzen war eine höhere Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen als vor einem Jahr. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren von den Unternehmensinsolvenzen 41 749 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das waren fast fünfmal (+390,1 Prozent) so viele wie von Juli bis September 2019 (damals: 8 518 Beschäftigte).

Ferner beantragten 2 384 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 1 672 Fällen um Insolvenzen von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); das waren 58,0 Prozent weniger als im dritten Quartal 2019 (damals: 3 982 Fälle). Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang könnten aufgrund des Gesetzentwurfes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung zurückgestellte Insolvenzanträge überschuldeter Privatpersonen sein.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, war die Zahl der Insolvenzen in den ersten neun Monaten des Jahres 2020 mit 14 806 um 24,6 Prozent niedriger als im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019 (damals: 19 646 Fälle).

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie spiegeln sich noch nicht in einem Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren wieder. Das liegt u. a. Daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter „nachlaufender Konjunkturindikator” sind. Weitere Ursachen sind laut den Statistikern die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis zum 30. September 2020) und die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen.