SICHERUNGSVERWAHRUNG IM VERGEWALTIGUNGSPROZESS

Vergewaltigungsprozess: Der Angeklagte und sein Strafverteidiger, Rechtsanwalt Salewski aus Hattingen. (Foto: Höffken)

Essen/Hattingen – Vor der sechsten Großen Strafkammer des Landgerichtes in Essen endete jetzt (15. November 2023) der Prozess gegen einen 35-Jährigen aus Hattingen. Die Richter der Großen Strafkammer verurteilten den Angeklagten wegen Vergewaltigung und Besitzes von Kinderpornografie. RuhrkanalNEWS berichtete bereits.

Der angeklagte Hattinger, bereits achtmal vorbestraft, befindet sich seit Ende Mai 2019 ununterbrochen in der JVA und muss aufgrund früherer Verurteilungen auch dort noch bis März 2027 bleiben. Die Richter erhöhten das Strafmaß um weitere zwei Jahre und 6 Monate und verhängten gleichzeitig Sicherungsverwahrung gegen den Hattinger.

Strafverteidiger Rechtsanwalt Salewski aus Hattingen hatte bereits am ersten Verhandlungstag im Namen seines Mandanten eine Erklärung abgegeben indem der Angeklagte bestritt, im Jahre 2014 seine damalige Partnerin vergewaltigt zu haben. Die angeklagten sexuellen Handlungen seien einvernehmlich erfolgt, so die Einlassung des Hattingers über seinen Verteidiger. Das sahen die Richter beim Landgericht in letzter Konsequenz anders.

Zugegeben wurde vom Angeklagten der Besitz von kinderpornografischem Material, welches die Beamten bei der Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten auf dem PC vorgefunden hatten.

Nachdem Zeugen gehört und die Gutachterin ihre Bewertung über den Angeklagten abgegeben hatte, wurde die Beweisaufnahme nach 4 Verhandlungstagen beendet. Dann erfolgten die Plädoyers und die Verkündung des Urteils mit der Verlängerung der bereits bestehenden Freiheitsstrafe und der gleichzeitigen Verhängung der Sicherungsverwahrung. Der Urteilsspruch ist noch nicht rechtskräftig, da gegen das Urteil bereits Revison eingelegt wurde.

Erklärung Sicherungsverwahrung : Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie schließt sich zeitlich an das Verbüßen einer Freiheitsstrafe an. Im Gegensatz zur durch die Schuld des Täters begrenzten Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters an. Sie ist eine rein präventiv ausgerichtete Maßregel der Besserung und Sicherung. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet. Mindestens jedes Jahr, beginnend mit dem ersten Tag der Unterbringung, muss geprüft werden, ob weiterhin die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte außerhalb des Vollzugs rechtswidrige Taten begehen wird. (Quelle: Wikipedia)

1 Kommentar zu "SICHERUNGSVERWAHRUNG IM VERGEWALTIGUNGSPROZESS"

  1. Panait Istrati | 16. November 2023 um 14:30 |

    So schnell verschwindet man in Deutschland wirklich lebenslang hinter Gittern. Ein Skandal

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