SCHULEN IM DISTANZUNTERRICHT – KITA IM NOTBETRIEB

KITA bieten nur Notbetreuung an (Archivfoto: Holger Grosz)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Weil der Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis heute am dritten Tag in Folge über 165 liegt, gilt für die Schulen im Kreis ab Donnertag (29. April 2021) wieder Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. So sieht es das neue Infektionsschutzgesetz vor.

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat diese Überschreitung auf Grundlage der durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten 7-Tage-Inzidenz offiziell festgestellt. Somit ist Präsenzunterricht in der Regel untersagt – Ausnahmeregelungen sind den Schulleitungen bekannt.

Zeitgleich mit den Schulen wechseln die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in den Notbetrieb. Anspruch auf eine bedarfsorientierte Notbetreuung haben in Nordrhein-Westfalen beispielsweise Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, Kinder mit Behinderungen und auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Letztere legen der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege eine entsprechende Eigenerklärung vor. Ein Musterschreiben des Landes hierfür stellt RuhrkanalNEWS zum Download bereit.