RETTUNGSDIENSTGEBÜHREN: ENTSCHEIDUNG VOR VERWALTUNGSGERICHT

Feuerwehr und Rettungsdienst (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Witten lassen ihre unterschiedlichen Standpunkte zur rechtlichen Bewertung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht Arnsberg klären. Eine entsprechende Klage wurde eingereicht.

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Zur Erinnerung: Die Stadt Witten hat von 2005 bis Ende 2017 die Abrechnung der Gebühren aus den Rettungsdiensteinsätzen für den Ennepe-Ruhr-Kreis durchgeführt. Ansätze für mögliche Schadensersatzansprüche zugunsten des Ennepe-Ruhr-Kreises hatte ein Gutachten der Märkischen Revision geliefert. Dort wurde neben den vom Kreis beauftragten Wirtschaftsprüfern auch die Zusammenarbeit mit der Stadt Witten kritisch beleuchtet.

Das Verwaltungsgericht soll nun die Antwort darauf finden, ob die Stadt Witten für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Im Schwelmer Kreishaus sieht man eine Vertragsverletzung der Stadt Witten. Die Stadt Witten weist dagegen Schadensersatzansprüche zurück, weil sie sich vertragskonform verhalten habe. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren sollen alle strittigen Fragen rund um den öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie dessen praktische Umsetzung geklärt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Objektivität und die Neutralität des Gerichts für beide Beteiligten die aussichtsreiche Chance bieten, möglichst zeitnah und ressourcenschonend eine Klärung der Angelegenheit herbeizuführen.