NEUE SENIORENRESIDENZ IN NIEDERSPROCKHÖVEL

Das Gelände an der Hombergstraße, auf dem die neue Seniorenresidenz errichtet werden soll. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 09.05.2022 informiert die Stadtverwaltung auch über Details des der Stadt vorliegenden Bauantrages zur Errichtung einer neuen Seniorenresidenz auf der Hombergstraße.

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Jahrzehntelang kauften Familien auf dem früheren Bauernhof Küppers auf der Hombergstraße Kartoffeln, Gemüse und Eier. Seit Jahren steht das Gebäude leer und verfällt.

Am 15.04.2015 stand das leerstehende Gebäude schon einmal in Flammen. (Foto: Höffken)

Bauvoranfrage bereits genehmigt

Der Verwaltung liegt nunmehr ein Bauantrag zur Errichtung einer Seniorenresidenz für 80 Bewohner auf dem Grundstück „Hombergstraße 17“ vor. Des Weiteren ist im hinteren Gelände die Errichtung eines Wohngebäudes mit 17 Wohneinheiten und einer Nebenanlage für Fahrradabstellplätze und Entsorgungscontainer geplant.

Zudem sind insgesamt 35 Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Die Pflegeeinrichtung ist als dauerstationäre und teilstationäre Pflege, sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, geplant. Das Haus bietet gemäß Bauantrag und Baubeschreibung ausschließlich Einzelzimmer mit eigenem Duschbad an. Alle Bewohnerzimmer und Bäder sind barrierefrei geplant und einige Bewohnerzimmer sollen komplett rollstuhlgerecht werden.

Sechs Wohngruppen geplant

Die Bewohnerzimmer verteilen sich in sechs Wohngruppen auf den jeweiligen Etagen. Die dazugehörigen Räume wie Aufenthaltsräume und Nebenräume werden den jeweiligen Wohngruppen zugeordnet. Im Erdgeschoss soll zudem eine Cafeteria untergebracht werden. Im Dachgeschoss sind des Weiteren gemeinschaftliche Dachterrassen nach Süden, Osten und Westen vorgesehen. Die Außenbereiche werden in verschiedene Zonen als Sinnesgarten, Therapiegarten und geschützte Terrassen gegliedert. Zusätzlich soll es einen Wandelweg mit Hochbeeten südlich der Anlage geben.

Die Fläche an der Hombergstraße 17 in Niedersprockhövel. (Foto: Höffken)

Die 17 Appartements in dem separaten Baukörper sollen anbieterverantwortet angeboten werden. Im Erdgeschoss befinden sich ein Gemeinschaftsgarten und Grillplatz. Auch hier ist im Dachgeschoss eine gemeinschaftliche Dachterrasse nach Süden eingeplant. Das bauliche Konzept sieht eine zweigeschossige Bebauung mit zurückliegendem Staffelgeschoss und Flachdach vor.

Die Erschließung erfolgt über die Hombergstraße, auf dem Grundstück sollen neben den Pkw-Stellplätzen auch 30 Fahrradabstellplätze errichtet werden.

Das Bauvorhaben, so die Verwaltung in ihrer Vorlage, entspricht im Wesentlichen der Bauvoranfrage, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz bereits in seiner Sitzung am 23.06.2021 beraten hat. Der Ausschuss hat damals folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss stimmt dem Vorhaben nach Würdigung der nachbarlichen Interessen unter Abwägung der unterschiedlichen Belange zu.

“Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „Hombergstraße“, dieser setzt für den Bereich ein Allgemeines Wohngebiet, eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 bei zwei Vollgeschossen fest. Des Weiteren ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38 bis 42 Grad vorgesehen. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass die Baugrenze, die Grund- und Geschossflächenzahl sowie die Geschossigkeit eingehalten werden.

Folgende Abweichungen und Befreiungen vom Bebauungsplan sind erforderlich:

1. Da auch die Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO nur innerhalb der Baugrenze zulässig sind, ist eine geringfügige Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch die geplante Fahrradabstellanlage / Abstellanlage für Entsorgungscontainer festzustellen.

2. Des Weiteren ist in der im Bebauungsplan Nr. 44 festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ein Fußweg und eine Terrasse vorgesehen. Die festgesetzten Anpflanzungen werden an anderer Stelle kompensiert.

3. Außerdem widerspricht das geplante Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der festgesetzten Dachform (Satteldach, Dachneigung 38 bis 42 Grad), da ein Staffelgeschoss mit einem Flachdach errichtet werden soll. Es ist daher eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze und der Inanspruchnahme eines geringen Teils der Ausgleichsfläche erforderlich. Bezüglich der Dachform ist eine Abweichung gemäß § 69 BauO NRW erforderlich.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, zumal die Überschreitung der Baugrenzen und der Eingriff in die Ausgleichsfläche nur geringfügig sind und eine entsprechende Kompensation an anderer Stelle auf dem Grundstück erfolgt.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben daher nicht entgegen. Da es sich bei der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes lediglich um eine geringfügige Baugrenzenüberschreitung durch die Nebenanlage im inneren Bereich handelt und auch von den Eingriffen in die Ausgleichsfläche nur ein Teil der Angrenzer tangiert wäre, sind im Rahmen der Befreiung zwölf Parteien beteiligt worden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bezüglich der abweichenden Dachform wurden insgesamt 25 Parteien angeschrieben, teilte die Verwaltung mit.

Nachbarbeteiligung zum Bauantrag noch nicht abgeschlossen

Im Rahmen der Bauvoranfrage ist bereits eine Prüfung der nachbarlichen Interessen erfolgt und eine Befreiung bzw. Abweichung von den Festsetzungen erteilt worden. An den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen ergeben sich im Rahmen des Bauantrages keine wesentlichen Änderungen. Die Nachbarbeteiligung zum Bauantrag ist noch nicht abgeschlossen. Sollten neue Erkenntnisse / Anregungen vorgebracht werden, werden diese nachgereicht bzw. in der Sitzung am 09.05.2022 erläutert. Aufgrund der vorgenannten Aspekte ist vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden die Baugenehmigung zu erteilen, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage.