Hattingen – Ein 21-jährige aus Hattingen, die seit 2010 in Deutschland lebt, hatte sich heute (24. April 2025) vor dem Jugendgericht zu verantworten. Ihre Beleidigung gegenüber einer Polizeibeamtin war Gegenstand der öffentlichen Hauptverhandlung im Amtsgericht.
Mitte Oktober 2024, die Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt 20-Jahre alt, war sie Beifahrerin in einem Pkw, mit dem ihr Partner auf der Augustastraße unterwegs war. Dort fiel der Wagen Polizeibeamten auf, weil er an dieser Stelle die Augustastraße nicht befahren durfte. Bürgerinnen und Bürger beklagen immer wieder, dass viel zu wenig Kontrollen des verbotenerweise querenden Verkehrs auf der Augustastraße erfolgt und teilweise die Fußgänger auf der Heggerstraße beeinträchtigt.
Fünf Ordnungswidrigkeiten festgestellt
„Bei der Kontrolle stellten wir dann fest, dass der Pkw-Fahrer uns bereits wegen Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz bekannt war“, sagte ein Polizeibeamter als Zeuge aus. Die weitere Kontrolle ergab dann direkt mehrere Verstöße und Ordnungswidrigkeiten, die Beifahrerin war nicht angeschnallt, die Insassen führten keine Dokumente mit sich, ein Kennzeichen war am Auto nicht angeschraubt und die Augustastraße wurde widerrechtlich befahren.
„Bei der Überprüfung der Daten der PKW-Insassen durch uns ist der Fahrer an die Fahrer-Scheibe meines Streifenwagens getreten und hat lautstark sein Missfallen darüber geäußert“, so ein Beamter in seiner Schilderung des Vorfalles.
„Unser Navigationsgerät hat uns durch die Straße geschickt“, sagte der in Hattingen wohnende Fahrer des Autos als Zeuge aus. Und wir wollten nur wenige Meter weiterfahren, um eine Waschmaschine abzuholen, so der Partner der Angeklagten, der noch ergänzte: „Die Polizei hat uns eine Stunde aufgehalten für nix“.
„Wenn bei mir fünf Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, ist es doch sinnvoll, den Ball flach zu halten“, sagte Richterin Freistühler zu dem Fahrer, als er aussagte.
Über die Kontrolle empört, begaben sich dann die Angeklagte und ihr Partner, der Fahrer des Pkw, auf direktem Weg zur Polizeiwache an der Nierenhofer Straße, um sich beim Vorgesetzten der Streifenwagenbesatzung zu beschweren.
Die Dienstgruppenleiterin der Polizei an diesem Nachmittag war jedoch die Polizeibeamtin, die mit im Streifenwagen bei der Kontrolle tätig war. Im Gebäude der Polizei kam es dann zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen den kontrollierten Personen und Kräften der Polizei.
Ein weiterer Polizeibeamter, der an diesem Tag in der Wache in einem Nebenraum als Wachhabender tätig war, schilderte die lautstarken Äußerungen der kontrollierten Personen im Gebäude der Wache, die auch weitere Bürger mitbekamen, die sich im Vorraum der Wache aufhielten. Die Angeklagte und ihr Begleiter sollen die Verkehrskontrolle auch als lächerlich und unprofessionell bezeichnet haben. Als die Dienstgruppenleiterin der Polizei die lautstark Protestierenden schließlich der Wache verwies, soll die Angeklagte zur Polizeiführungskraft gesagt haben „Sie sind lächerlich“.
Das bestritt die Angeklagte bei ihrer Anhörung vor der Richterin, sie will vielmehr beim Verlassen der Wache gesagt haben, „das ist lächerlich“.
Reifeverzögerung festgestellt – für Jugendstrafrecht plädiert
Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung will die selbstbewusst wirkende junge Frau den Brief zur üblichen Vorsprache bei der Jugendgerichtshilfe als Vorbereitung auf die Hauptverhandlung nach eigener Aussage nicht erhalten haben.
Bei der Beurteilung durch die Jugendgerichtshilfe kam diese in der Hauptverhandlung nach kurzer Befragung der 21-jährigen Angeklagten, die seit ihrem Schulabschluss von Leistungen des Job-Centers lebt und aktuell schwanger ist, zu dem Ergebnis, dass eine Reifeverzögerung vorliegt und somit das Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Sie empfahl den Gerichtsparteien, der Angeklagten als Bestrafung im Rahmen eines pädagogischen Täter-Opfer-Ausgleiches ein Entschuldigungsschreiben an die Polizeibeamtin aufzuerlegen.
Am Ende der Beweisaufnahme war die Vertreterin der Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass die 21-Jährige die Dienstgruppenleiterin der Polizei beleidigte.
Verwarnung und Entschuldigungsschreiben an die Polizei
Sie beantragte bei der Richterin, wegen des festgestellten Vergehens der Beleidigung die Angeklagte zu verwarnen und ihr ein Entschuldigungsschreiben an die Polizeibeamtin aufzuerlegen. „Die Beleidigung einer Polizeibeamtin sei eine Herabwürdigung und keine Kleinigkeit und eine Vorbelastung der Angeklagten gäbe es auch schon“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
Richterin Freistühler schloss sich dann in ihrem Urteilsspruch diesem Antrag an. Zusätzlich zu dem Entschuldigungsschreiben muss die 21-Jährige dem Gericht einen Termin bei einer Jugendberufsberatung nachweisen. Wegen der aktuellen Schwangerschaft der arbeitslosen jungen Frau verzichtete die Richterin auf die Verhängung von abzuleistenden Arbeitsstunden.
Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.
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