Nordrhein-Westfalen- Knapp ein Drittel (31,2 Prozent) der 18- bis unter 65-Jährigen Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte in NRW besaß im Jahr 2022 die Hochschulreife. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist der Anteil damit in den letzten zehn Jahren um 9,6 Prozentpunkte angestiegen (2012: 21,6 Prozent). Eine Zunahme ist ebenfalls bei der Fachhochschulreife (+3,4 Prozentpunkte) zu beobachten. Hier stieg der Anteil von 7,5 Prozent auf 10,9 Prozent an.
Mit −14,7 Prozentpunkten deutlich zurückgegangen ist hingegen der Anteil der Personen mit Hauptschulabschluss. Während 2012 noch über ein Drittel (35,6 Prozent) der Menschen mit Einwanderungsgeschichte diesen Abschluss besaßen, waren es 2022 knapp ein Fünftel (20,9 Prozent). Der Anteil der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte ohne Schulabschluss stieg von 13,9 Prozent im Jahr 2012 auf 16,1 Prozent im Jahr 2022.
Diese und weitere Ergebnisse rund um das Thema Einwanderung und Integration befinden sich auf dem Internetportal des Integrationsmonitorings NRW, das IT.NRW im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt und betreut.
Das Portal hat in diesem Jahr einen umfassenden Modernisierungsprozess durchlaufen und steht seitdem als Onlineplattform mit stark interaktivem Charakter zur Verfügung. Dynamische und interaktive Abbildungen und Karten ermöglichen es den Nutzerinnen und Nutzern Migrationsdaten aus unterschiedlichen Bereichen wie Demografie, Bildung und Arbeitsmarkt der letzten 15 bis 20 Jahre eigenständig zu entdecken, zusammenzustellen und mit ihnen zu arbeiten.
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Die Erhebung wurde 2020 methodisch neu gestaltet. Die Ergebnisse für die Jahre ab 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.
Der Begriff der Einwanderungsgeschichte ist hier entsprechend des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW definiert. Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder
2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland eingewanderte Personen oder
3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt. Bis einschließlich 2019 basierte die Berechnung auf einem Zuwanderungszeitraum nach 1949, die Zuwanderung nach 1955 ist seit 2020 maßgeblich.