Hattingen- Die vieldiskutierten unübersichtlichen Vorschriften zum Maskenpflicht in der Altstadt sind Thema im Rathaus. „Wir dürfen nicht einfach ein ganzes Gebiet ausweisen, der Ennepe-Ruhr-Kreis hat uns deutlich zu verstehen gegeben, dass wir genaue Adressen angeben müssen. Einige Straßen wurden inzwischen nachgemeldet, aber wir überlegen, ob noch mehr Straßen in Frage kommen, in denen eine Maske verpflichtend ist“, so Bürgermeister Dirk Glaser (parteilos). Die Ausweitung steht allerdings unter Vorbehalt der geltenden Vorschriften. Schließlich ist es ein gewisser Eingriff ins Leben der Bürger, wenn sie auch im Freien einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Die Schilder die die Schutzzonen ausweisen sind inzwischen an mehreren Stellen verschwunden. Ob der Wind Schuld daran ist oder ob sie abgerissen wurden, ist nicht klar. Sie bestanden aus laminierten Blättern, die die Stadtverwaltung als Provisorium herstellte und in der Altstadt aufhängen ließ. In den kommenden Tagen sollen professionelle Schilder hergestellt werden, die besser sichtbar sind. Das größte Problem ist dabei die Lieferfrist der Schildermacher.
Das Ordnungsamt ist in der Altstadt unterwegs und kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht. „Wir haben aber glücklicherweise in Hattingen größtenteils vernünftige Menschen, die sich an die Vorschriften halten. Menschen die keine Maske tragen, werden von den Mitarbeitern ermahnt und setzen dann in der Regel die Maske auf. Ordnungsgelder mussten bisher nicht verhängt werden, aber das kann sich natürlich jederzeit ändern“, so Dirk Glaser.
Die steigenden Coronazahlen auch in Hattingen und dem gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis führen dazu, dass die Verwaltung weitere Maßnahmen ergreift. Ab kommenden Montag (9. November 2020) ist der Besuch des Bürgeramtes nur mit Termin vereinbar. Dieser muss telefonisch unter 204-4105 vereinbart werden. „Das „Fenster zum Hof“, das wir als Service für die Bürger eingerichtet haben, ist nicht zuletzt wegen der aktuellen Witterung geschlossen“, erklärt Dirk Glaser. Gelbe und Graue Säcke die bisher im Bürgerbüro ausgegeben wurden, können ab Montag nur noch im Rathaus abgeholt werden.
Das Bürgertelefon wurde personell verstärkt, es ist unter 204-4700 zu erreichen
Öffentliche Veranstaltungen abgesagt – Private Feiern unter Umständen erlaubt
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind abgesagt, neue werden erstmal nicht genehmigt. Ausgenommen davon ist politische Arbeit in Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung. Die konstituierende Sitzung des neuen Rates am 19. November und die erste reguläre Sitzung am 26. November finden demnach in der Gebläsehalle statt. Beide Sitzungen sind öffentlich, allerdings ist die Besucherzahl begrenzt. Ein Voranmeldung interessierter Bürger ist NICHT nötig. „Wenn alle Plätze besetzt sind, kommen keine weiteren Bürger in die Halle“ erklärt Bürgermeister Dirk Glaser. „Allerdings war das bei vergangenen Ratssitzungen kein Problem, die vorhanden Plätze wurden nicht vollständig genutzt.“
Weiterhin geschlossen bleiben die vhs, das Stadtmuseum und das Bürgerzentrum Holschentor. Die Mitarbeiter sind zwar vor Ort, Besucher sind aber nicht erlaubt. Auch Kindergeburtstage im Stadtmuseum dürfen nicht stattfinden.
„In der vhs werden allerdings weiterhin notwendige Prüfungen, Integrationsmaßnahmen und Deutschkurs stattfinden.“
Die Stabi bleibt geöffnet, Buchausleihen und -rückgaben sind möglich, Lesungen oder andere Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) tagt zur Zeit wieder dreimal pro Woche. Die Rathausmitarbeiter nutzen die Möglichkeit zum Homeoffice. „Das klappt nach bisherigen Erfahrungen, die wir seit den Frühjahr sammeln konnten, sehr gut“, sagt der Verwaltungschef zufrieden.
In Hattingen kann weiterhin geheiratet werden. Allerdings dürfen im Trauzimmer ausschließlich der Standesbeamte/die Standesbeamtin und das Hochzeitspaar anwesend sein. Selbst Trauzeugen sind nicht zugelassen. Feiern im privaten Rahmen mit der Familie sind erlaubt.
Mit den Supermarktbetreibern ist die Stadtverwaltung in enger Abstimmung, um die Zahl der maximal gleichzeitig erlaubten Personen im Laden kontrollieren zu können. Eventuell wird wieder vorgeschrieben, dass alle Personen einen Einkaufswagen nutzen müssen, um zu verhindern, dass die Personenzahl überschritten wird.