MAN „KLAUT“ AUCH NICHT BEI GELDNOT

Der große Sitzungssaal im Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 43-Jähriger, der zur hiesigen Gerichtsverhandlung extra aus seinem Heimatland Rumänien angereist war, hatte sich wegen zweifachen Diebstahls zu verantworten und wurde bestraft. Ein weiterer mitangeklagter Täter war erst gar nicht zum Termin im Hattinger Amtsgericht erschienen. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt und die polizeiliche Vorführung angeordnet.

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Mitarbeiter waren aufmerksam

Den Mitarbeitern eines Hattinger Baumarktes war im April des letzten Jahres (2021) aufgefallen, dass das „Einkaufsverhalten“ des Angeklagten und eines weiteren Mannes auffällig war, als beide beobachtet wurden, wie einer das Umfeld im Baumarkt beobachtete und der Andere sechs komplette Türbeschläge im Wert von über 600 Euro statt in den Einkaufskorb in einen Rucksack steckte. Weit kamen sie damit nicht, denn direkt hinter der Kasse „schnappte die Falle zu“ und die Polizei wurde gerufen.

Drei Tage später, der Angeklagte scheint nichts dazugelernt zu haben, schnappte die Falle wieder zu, als er versuchte, bei einem Lebensmitteldiscounter Waren und Corona-Schnelltests im Wert von 394,00 Euro „ohne Bezahlung“ mitzunehmen. Auch hier bemerkte eine aufmerksame Mitarbeiterin, dass der Angeklagte Waren im Wert von fünf Euro auf das Kassenband legte, gleichzeitig durch Ablenkung eine unbekannte Mittäterin versuchte, den vollen Einkaufswagen unbemerkt an der Kassiererin vorbeizuschieben. Auch die Geldnot scheint zu diesem Zeitpunkt nicht ganz so groß gewesen zu sein, denn die Kassiererin berichtete, dass der Angeklagte, um seinen fünf-Euro-Einkauf zu bezahlen, eine Rolle Hundert-Euro-Scheine aus der Hose zog. Auch hier wurde die Ware einbehalten und als die Polizei hinzugezogen wurde, war die Mittäterin nicht mehr auffindbar.

Als gemeinschaftlichen Diebstahl in besonders schwerem Fall bewertete die Staatsanwaltschaft diese beiden Taten. „Sie haben geklaut“, sagte Richter Kimmeskamp zum Angeklagten, der sich während der Gerichtsverhandlung mehrmals dafür entschuldigte, zumal er zum Tatzeitpunkt in einer „schlechten Situation“ und ohne Geld und Arbeit gewesen wäre.

Ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Allerdings war er mehrfach schon wegen Diebstahls vorbestraft und stand noch unter Bewährung. Unter Aufhebung und Einbeziehung eines vorherigen Urteils beantragte die Staatsanwältin, für die beiden Diebstahlsversuche, bei denen kein Schaden entstanden war, gegen den Angeklagten eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zu verhängen und diese für drei Jahre zur Bewährung auszusetzen.

Diesem Plädoyer schloss sich Richter Kimmeskamp mit seinem Urteil an und ließ dem Angeklagten über die anwesende Simultan-Dolmetscherin unmissverständlich die Folgen des Urteils erklären, wenn er wieder Straftaten begehen sollte.