LEUTE BETROGEN – GEFÄNGNIS KASSIERT

Der große Sitzungssaal im Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 30-jähriger Hattinger wurde heute (01. Februar 2023) von den Richtern des Schöffengerichtes wegen gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt.

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Zwei Verhandlungstage hatte Richter Kimmeskamp für die Hauptverhandlung angesetzt. Dazu waren Zeugen geladen, die überwiegend aus Bayern hätten anreisen müssen. Dazu kam es dann nicht mehr. Der Angeklagte war geständig.

Reparaturen zu „Wucher-Preisen“ ausgeführt – Not der Menschen ausgenutzt

Staatsanwalt Brückner beschuldigte den Angeklagten des gewerbsmäßigen Betruges und Wuchers in 6 Fällen. Der Hattinger hatte die Not und Unbedarftheit von Menschen ausgenutzt und verschiedene Reparaturen zu total überhöhten Preisen ausgeführt, überwiegend in der Region rund um Bayern.

Vor einem Imbiss will der Angeklagte beim Rauchen mit einem ihm unbekannten Sportwagenfahrer ins Gespräch gekommen sein, der ihn dann letztendlich „rekrutierte“. Der Hattinger fuhr immer wieder nach Bayern und musste dort verschiedene ihm mitgeteilte Reparaturen ausführen.

Er wurde mehrmals zur Beseitigung von Wespennestern gerufen und wurde zur Beseitigung von Rohr- und Kanalverstopfungen eingesetzt. Dafür kassierte der Angeklagte dann als Monteur im Auftrag und unter dem Namen verschiedener Firmen teils horrende und überhöhte Beträge. Etwa 30 Prozent der kassierten Summen erhielt der Angeklagte später als „Lohn“ bar ausgezahlt. Laut -Staatsanwaltschaft sollen die berechneten Arbeiten dabei auch nicht fachmännisch ausgeführt worden sein.

Für die Beseitigung eines Wespennestes wurden dann einmal sogar 2.325,00 Euro kassiert, für eine Rohrreinigung 1.300 Euro.

Umfassendes Geständnis abgelegt

Direkt nach der Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt legte der 30-jährige Hattinger ein umfassendes Geständnis ab. Dieses hatte zur Folge, dass alle heute erschienenen Zeugen nicht mehr aussagen mussten. Auch die für kommende Woche aus Bayern geladenen Geschädigten müssen jetzt nicht mehr gehört werden.

Nun ist der Angeklagte bei Gericht kein Unbekannter. Als gerade 30-Jähriger weist sein Strafregister schon 10 Vorstrafen auf. Einige der heute angeklagten Taten beging der Hattinger unter noch laufender Bewährung.

Im Rahmen der Ermittlungen müssen die 16 Tage Untersuchungshaft auf den Angeklagten einen bleibenden Eindruck hinterlassen haben.

Zugute gehalten wurde dem Hattinger auch, dass er aus eigenen Stücken einen überhöht kassierten Betrag einer Reparatur von 4.444 an den Geschädigten zurücküberwiesen hatte.

Auch wenn der Bewährungshelfer dem jungen Angeklagten eine positive Sozialprognose ausstellte, beantragte Staatsanwalt Brückner am Ende seines Plädoyers unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und 6 Monaten, wobei in dieses Strafmaß eine frühere Strafe von einem Jahr mit eingeflossen war. Zusätzlich sollen beim Angeklagten 10.810 Euro Wertersatz eingezogen werden, die an die Geschädigten zurücküberwiesen werden sollen.

„Ihre Rolle bei den Betrugshandlungen war im Gesamtgefüge dieser kriminellen Machenschaften eher untergeordnet“, sagte Staatsanwalt Brückner, plädierte gleichzeitig dafür, den bestehenden Haftbefehl aufrecht zu erhalten, aber gegen Meldeauflagen außer Vollzug zu setzen.

Strafverteidiger plädierte vergeblich auf nochmalige Bewährung

Strafverteidiger Rechtsanwalt Zeitler schilderte den Richterinnen und Richtern des Schöffengerichtes sehr ausführlich seine Beweggründe, seinem Mandanten, einem jungen Vater, die nochmalige Chance im Rahmen einer Bewährungsstrafe einzuräumen. Die Idee des vollumfänglichen Geständnisses sei allein von seinem Mandanten ausgegangen und der Anwalt glaube nicht, dass das Gericht seinen mehrfach vorbestraften Mandanten noch einmal auf der Anklagebank sehen würde.

„Im Namen des Volkes“ verkündete dann der Vorsitzende Richter Kimmeskamp das Urteil des Schöffengerichtes: 2 Jahre und 6 Monate muss der 30-jährige Hattinger in´s Gefängnis und 10.810 Euro Wertersatz zurückzahlen. Strafmildernd wurde das vollumfängliche Geständnis und eine Schadenswiedergutmachung, strafschärfend die Vielzahl der Vortaten gewertet.

Wird das Urteil rechtskräftig, droht dem Hattinger der Widerruf einer weiteren noch offenen Bewährungsstrafe. 8 Monate Gefängnisaufenthalt kämen dann zusätzlich auf den Hattinger zu.

Die Richter des Schöffengerichtes verzichteten auf eine sofortige Verhaftung und hoben den noch bestehenden Haftbefehl auf. Sie gehen davon aus, dass der Angeklagte nach Rechtskraft des Urteils der Ladung zum Strafantritt folgen wird.