LANDRAT: KEIN GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN

Kreishaus des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- „Erneut wird in der Berichterstattung der Eindruck erweckt, die Kreisverwaltung und ihre Führungsetage hätten sich ein für sie vorteilhaftes Gutachten erkauft. Erneut weise ich dies mit aller Entschiedenheit zurück.“ Wie bereits im September letzten Jahres fehlt Landrat Olaf Schade (SPD) jegliches Verständnis für einen Vorwurf, der auch durch Wiederholen nicht richtiger werde. Neben der Kreisverwaltung werde damit zudem nicht nur der Ruf der Kreisverwaltung sondern auch der der Märkischen Revision als Gutachter völlig zu Unrecht beschädigt.

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Stattdessen erinnert Schade daran, wie und von wem das Gutachten zu den zu niedrig kalkulierten Rettungsdienstgebühren auf den Weg gebracht worden ist. „Grundlage war ein Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses im Dezember 2017. Also des politischen Gremiums, das im Auftrag des Kreistages das Handeln der Verwaltung überprüft. An der Auswahl des Gutachters war anschließend der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses beteiligt. Mit anderen Worten: Die Märkische Revision hat den umfangreichen Fragenkatalog beantwortet, den die Politik aufgestellt hat.“

Das Gutachten sei von der Märkischen Revision unabhängig erstellt worden. Sein Inhalt das Ergebnis umfangreicher Recherchen und eine neutrale Bewertung der Abläufe, Gesetze und Vorschriften.

Mit Blick auf den ebenfalls zu lesenden Vorwurf, Misstrauen gegenüber der Kreisverwaltung sei angebracht, weil das Rechnungsprüfungsamt des Kreises an entscheidenden Stellen die Zusammenarbeit mit dem Gutachter ohne Begründung verweigert habe, stellt Schade fest: „Das Rechnungsprüfungsamt ist der Wegbegleiter des Kreistages. Wir als Verwaltung sind gar nicht in der Position, den Mitarbeitern derartige Vorgaben machen zu können.“

Darüber hinaus wiederholt Schade ebenfalls „Als aktueller Leiter der Kreisverwaltung stehe ich natürlich in der Verantwortung. Dieser bin ich nachgekommen, indem ich unmittelbar nach Bekanntwerden der fehlkalkulierten Rettungsdienstgebühren die politischen Gremien sowie die Öffentlichkeit informiert und Aufklärung versprochen habe. Dabei spielte und spielt es für mich selbstverständlich keine Rolle, dass nur ein sehr kurzer Abschnitt des dreizehnjährigen Fehlerzeitraums in meine Amtszeit fällt. Ich bin jetzt Landrat, übernehme die damit verbundenen Pflichten und habe mein Bedauern über die Fehler mehr als einmal zum Ausdruck gebracht.“

Mit den Klagen vor dem Verwaltungsgericht gehe es jetzt aktuell darum, die Erkenntnisse des Gutachtens in Taten umzusetzen. „Eine lautete: Den einen Schuldigen gibt es nicht. Fehler müssen sich die Kreisverwaltung, die Stadt Witten und die externen Wirtschaftsprüfer zurechnen lassen, die die Jahresabschlüsse geprüft haben. Der Frage, wie sich das finanziell für die drei Beteiligten auswirken könnte, nähert sich jetzt in einem ersten Schritt das Verwaltungsgericht.“