KREIS HAT ZU NIEDRIGE GEBÜHREN FÜR RETTUNGSDIENST ERHOBEN

Feuerwehr und Rettungsdienst (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen/Ennepe-Ruhr-Kreis – Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat in den letzten zwölf Jahren zu niedrige Gebühren für den Rettungsdienst erhoben. Zwischen 2005 und 2016 fehlen dem Kreis Einnahmen von rund neun Millionen Euro. Aufgefallen sind die Fehler, die Grundlage der falschen Gebührenberechnungen waren, im Laufe dieses Jahres. Der nachträgliche Ausgleich des Fehlbetrages ist aktuell Gesprächsthema zwischen Vertretern des Kreises und der Krankenkassen. Diese Erkenntnisse und Zahlen liefert die Kreisverwaltung in einer Vorlage für die Sitzung des Kreisausschusses am 4. Dezember.

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Rettungs-Einsatz in Blankenstein (Foto: RuhrkanalNEWS)

Rettungs-Einsatz wurden zu gering bezahlt (Foto: RuhrkanalNEWS)

Der Kreis ist für den Krankentransport und Rettungsdienst verantwortlich. Um den Bürgern im Falle des Falles helfen zu können, sind Standorte für Rettungswagen und Notärzte über den gesamten Kreis verteilt. Diese sowie die damit verbundenen Gebühren stimmt die Kreisverwaltung regelmäßig mit den Krankenkassen ab. Auf diesem Weg wird das System finanziert. Seit 2005 und bis 2016 wurden die Gebührensätze für den Krankentransport sowie den Einsatz von Rettungswagen und Notarzt von der Kreisverwaltung allerdings mit noch zu erwartenden Einnahmen kalkuliert, die aber tatsächlich nicht in dieser Höhe erzielt werden konnten. Folge: Beim Berechnen der Gebühren wurden zu hohe Einnahmen zu Grunde gelegt. Hieraus ergaben sich wiederum zu niedrige Gebührensätze.

Als wesentlichen Grund für diese jahrelange Panne nennt die Vorlage unterschiedliche Kassensysteme, mit denen der Kreis und die Stadt Witten arbeiten. Die Stadt hatte für den Kreis 2005 die Aufgabe übernommen, sämtliche Gebühren aus den Bereichen Krankentransport und Rettungsdienst abzurechnen. In der Praxis hieß das: Die Stadt verschickte die Rechnungen und kontrollierte die Zahlungseingänge. Monat für Monat informierte sie den Kreis unter anderen, welche Einnahmen aufgrund neuer Gebührenbescheide zu erwarten sind. Soweit, so richtig. Der Fehler im System wurde durch die Bescheide verursacht, die nachträglich geändert werden mussten.

Beispiel: Ein Notarzt behandelt Willi Müller, wird vom Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert. Die Rechnung über 1.080 Euro geht an die Krankenkasse. Es stellt sich heraus, dass die angeschriebene Krankenkasse die falsche ist. Dies wird mit einem neuen Bescheid über ebenfalls 1.080 Euro korrigiert und der Kreisverwaltung im Rahmen der Monatsmeldung angezeigt. Bedingt durch die nicht mögliche automatische Übernahme von Korrekturen zwischen den Kassensystemen bleibt aber auch die mit dem ersten Bescheid erwartete Einnahmen im Programm des Kreises fälschlicherweise erhalten. Folglich entsteht zwischen tatsächlichen und erwarteten Einnahmen eine Differenz von 1.080 Euro.

Ein Fehlbetrag von vielen. Unter dem Strich wurden die Gebühren für den Rettungsdienst über Jahre zu niedrig kalkuliert. Obwohl damit zu wenig Geld in den Rettungsdienst floss, blieb dies lange unbemerkt. Dazu heißt es in der Vorlage: „Dies wurde aufgrund der sonstigen Schwankungen in der Kostenstruktur des Rettungsdienstes – insbesondere aufgrund schwankenden Gebührenaufkommens aufgrund veränderlicher Einsatzzahlen – nicht frühzeitig erkannt.“

Die Verantwortung dafür übernimmt der Kreis. In der Vorlage ist zu lesen: „Trotz vereinzelter telefonischer Hinweise seitens der Stadt Witten bezüglich einer möglichen Diskrepanz wurde diesem Umstand nicht ausreichend nachgegangen, da im Kassensystem des Ennepe-Ruhr-Kreises die Unterdeckungen aufgrund von Mehreinnahmen nicht offensichtlich erkennbar waren.“ Die auf Kreis und Stadt aufgeteilte Abwicklung der Gebührenerhebung habe es zudem für das Rechnungsprüfungsamt „sehr schwierig gemacht“ Fehler zu erkennen. Der „normale Verlauf des Gebühreneinzuges“ habe für eine Prüfung der Abläufe keinen Ansatzpunkt geliefert.

Erst der Fehlbetrag des seit wenigen Wochen vorliegenden Jahresabschlusses für den Rettungsdienst für 2015 war so groß, dass die Kreisverwaltung der Sache auf den Grund ging. Die Kämmerei ermittelte daraufhin für die Jahre 2005 bis 2016 einen Fehlbetrag von rund neun Millionen Euro. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass es rechtlich möglich ist, diesen durch ein Plus bei zukünftigen Gebühren auszugleichen. Dazu laufen Verhandlungen mit den Krankenkassen.

Da die Stadt Witten den Vertrag zur Abrechnung der Rettungsdienstgebühren gekündigt hat, wird der Ennepe-Ruhr-Kreis diese Aufgabe ab Januar 2018 selbst übernehmen und im eigenen Kassensystem erfassen. Eine Wiederholung der Abläufe der Jahre 2005 bis 2016 ist damit ausgeschlossen.

Stichwort Rettungsdienst im Ennepe-Ruhr-Kreis

Um Bürgern im Ennepe-Ruhr-Kreis bei gesundheitlichen Problemen schnell helfen zu können, sind 5 Notärzte und 12 Rettungswagen im Einsatz. Die Notärzte sind in Hattingen, Herdecke, Schwelm (2) und Witten stationiert. Die Rettungswagen haben Standorte in allen neun Städten. Witten (3) und Hattingen (2) sind Mehrfachstandorte.

Wie viele andere Städte und Kreise setzt auch der Ennepe-Ruhr-Kreis im Rettungsdienst auf das so genannte Rendezvous-System. Wenn Rettungswagen und Notarzt nötig sind, fahren sie getrennt zum gleichen Einsatzort. Experten sehen darin viele Vorteile.

Koordiniert werden die Einsätze von der Leitstelle im Schwelmer Kreishaus. In 2016 schickten die Disponenten bei Anrufen unter der europaweiten Notrufnummer 112 in 24.600 Fällen den Rettungswagen in einen Einsatz. 10.500 Mal in Kombination mit dem Notarzt.