Hattingen– In ihrer Forderung nach einer grundlegenden Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems sehen sich 69 im parteiübergreifenden Aktionsbündnis “Für die Würde unserer Städte” zusammengeschlossene Kommunen aus acht Bundesländern mit mehr als neun Millionen Einwohnern durch ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes Schleswig-Holstein bestätigt. Die gründliche Auswertung der am 27. Januar verkündeten Entscheidung aus Schleswig mit Hilfe wissenschaftlicher Berater führt zu dem Ergebnis, dass den Kommunen eine “aufgabenadäquate” Finanzausstattung zustehe. Die Bundesländer, die laut Grundgesetz für die Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich sind, dürfen also nicht aus eigenem Ermessen bestimmen, was sie angesichts eigener begrenzter Mittel für lediglich “angemessen” halten.
Damit wird der Grundsatz “Wer bestellt, bezahlt!” nochmals bestätigt. Die Länder müssen also die kommunalen Bedarfe zum Kriterium der Finanzzuweisungen machen. Dass dies in der Vergangenheit nicht der Fall war, hat wesentlich zu der hohen Verschuldung vieler Kommunen beigetragen. Deshalb fordert das Aktionsbündnis, dass die Länder, aber auch der Bund als Veranlasser vieler gesetzlicher Aufgaben, hier endlich handeln.
Dazu die Sprecher des Aktionsbündnisses Oberbürgermeisterin a.D. Dagmar Mühlenfeld (SPD) aus Mülheim an der Ruhr, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis (CDU) aus Pirmasens, Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig aus Wuppertal und Finanzdezernent Dieter Feid aus Ludwigshafen: “Weil der größte Teil der kommunalen Schuldenberge eine Folge von Gesetzen ist, die den Kommunen von Bund und Ländern ohne ausreichende Finanzierung immer wieder zusätzliche Aufgaben zugewiesen haben, ist dieses Urteil aus Schleswig-Holstein für die kommunale Familie von großer Bedeutung. Die begonnene Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems muss nun zügig weiter vorangetrieben werden.”
Bürgermeister Dirk Glaser Mitglied im Aktionsbündnis “Für die Würde unserer Städte”, bekräftigt diese Forderung: „Wir brauchen eine strukturelle Veränderung des Finanzsystems für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen. Die Leistungen dürfen sich auch nicht ausschließlich auf Fördertöpfe beschränken.“