Ennepe-Ruhr-Kreis- Nach dem Startschuss für die Corona-Impfungen in den Pflegeheimen des Ennepe-Ruhr-Kreises am 27. Dezember 2020 im Haus Bethanien in Wetter (Ruhr) weist der Plan zum Ablauf dieser Woche (Stand: Freitag, 8. Januar 2021) 30 Heime auf, in denen Bewohner und Mitarbeiter bereits geimpft wurden oder am Freitag geimpft werden sollten.
Eine von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe zusammengestellte Liste nennt folgende Details: In den 30 Heimen wohnen rund 2.800 Menschen, 2.700 sind dort beschäftigt, für sie wurden rund 4.400 Impfdosen geliefert. Die Heime verteilen sich wie folgt auf die neun Städte: Breckerfeld (1), Ennepetal (2), Gevelsberg (4), Hattingen (4), Herdecke (3), Schwelm (4), Sprockhövel (1), Wetter (5) und Witten (6).
Da die Heime den Impfstoff direkt beim Land bestellen und dieser von Hausärzten verimpft wird, müssen die Akteure von Kreisverwaltung und Kassenärztlicher Vereinigung die Informationen über die Zahl der tatsächlich Geimpften durch eine Vielzahl von Telefonanten zusammentragen.
“Auch wenn uns dieser statistische Gesamtüberblick aktuell noch fehlt, fällt die faktische Zwischenbilanz zwölf Tage nach dem Startschuss positiv aus. Zum einen können wir an 30 von insgesamt 44 Einrichtungen im Ennepe-Ruhr-Kreis einen ersten Haken machen. Zum anderen hat dank des engagierten Einsatzes einer Vielzahl von Beteiligten in den mobilen Teams sowie in den Einrichtungen bisher alles tadellos geklappt”, zeigt sich Astrid Hinterthür, Krisenstabsleiterin und Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit zufrieden.
Einen ähnlichen Verlauf erwartet sie in den noch fehlenden 14 Heimen sowie für die anschließend notwendige zweite Impfung der Bewohner und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen. Damit soll am 18. Januar begonnen werden, den hierfür notwendigen Impfstoff hat das Land aus den ersten Lieferungen zurückgehalten.
Zwischen dem 18. Januar und 21. Februar erwartet Nordrhein-Westfalen Woche für Woche gut 28.300 Biontech Impfampullen. Da inzwischen geklärt ist, dass aus einer Ampulle sechs statt fünf Spritzen gezogen werden können, stehen damit landesweit gut 171.000 Impfdosen zur Verfügung. Um auch hier die notwendige zweite Impfung garantieren zu können, wird zunächst nur die Hälfte der jeweiligen Lieferung an die 53 Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet.
“Noch ist unklar, wie viel genau wir erhalten werden”, so Hinterthür. Klar ist dagegen bereits: Ab dem 18. Januar sollen zunächst Mitarbeiter der Krankenhäuser versorgt werden, Anfang Februar soll dann das Impfzentrum in Ennepetal seine Türen für ab 80-Jährige öffnen.
Darüber, wie sie den hierfür notwendigen Termin vereinbaren können und wie die Impfung abläuft, sollen die Betroffenen ab dem 18. Januar per Post informiert werden. Kernstück des Briefes ist ein Schreiben von NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, seitens des Kreises wird es um die Fakten ergänzt, die für die Betroffenen im Ennepe-Ruhr-Kreis wichtig sind.
“Während wir auf die Zeilen aus Düsseldorf noch warten, haben wir mit den kreisangehörigen Städten bereits abgestimmt, dass sie alle Briefe drucken und versenden”, berichtet Hinterthür. Ein Blick in die aktuellste Einwohnerstatistik von IT.NRW zeigt den Umfang der Aktion. Insgesamt sind im Ennepe-Ruhr-Kreis mehr als 24.000 Menschen über 80 Jahre alt.
Für Breckerfeld heißt das, es sind gut 560 Briefe auf den Weg zu bringen, in Herdecke, Sprockhövel und Wetter sind es je um die 2.000, in Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm 2.200, in Hattingen mehr als 4.300 und in Witten fast 7.200.
Bis zum Versand der Briefe bleibt es dabei: Termine für einen Besuch des Impfzentrums können noch nicht vereinbart werden, auch Wartelisten werden nicht geführt. Aus diesem Grund bitten alle Beteiligten darum, weder in der Kreisverwaltung noch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe mit dem Wunsch, einen Termin zu vereinbaren, anzurufen. Dies blockiert Kapazitäten, die dringend für andere Aufgaben benötigt werden.
Festlegung der Impfreihenfolge
Grundlage für die Reihenfolge, in der auch die Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises gegen Corona geimpft werden, ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Da in den stationären Pflegeheimen die schwersten Verläufe und die meisten Todesfälle zu verzeichnen sind, hatte Nordrhein-Westfalen entschieden, zunächst dort Bewohner und Mitarbeiter zu impfen.
Da dies auf einem guten Weg ist, können die weiteren Lieferungen ab Mitte Januar für andere Personen aus der ersten Prioritätengruppe genutzt werden. Dazu zählen neben Personen ab 80 Jahren und Mitarbeitern von Krankenhäusern (Notaufnahmen, COVID-19 Stationen) auch Beschäftigte des Rettungsdienstes, Beschäftigte medizinischer Einrichtungen sowie der ambulanten Altenpflege.
“Einige Beschäftigte dieser Berufsgruppen – insbesondere aus Krankenhäusern – konnten wir bereits impfen. Hierfür haben wir Impfstoff eingesetzt, der am Ende einer Aktion in einem der Pflegeheim nicht benötigt wurde aber selbstverständlich nicht ungenutzt bleiben sollte”, so Hinterthür.