KREIS UND STADT GEBEN HINWEISE ZUR FREIZEIT IN NATUR UND LANDSCHAFT

Die Ruhr bei Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Hattingen- Vögeln lauschen, Eichhörnchen beobachten, einen Baum umarmen – Ausflüge in der freien Natur können sehr erholsam sein. Nicht aber, wenn falsch parkende Autos die Wanderwege versperren oder am Wegesrand Müll liegt. Das Umweltamt des Ennepe-Ruhr-Kreises und die Stadt Hattingen informieren, wie Bürgerinnen und Bürger Natur- und Landschaftsschutzgebiete naturverträglich genießen können.

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„Für alle Erholungssuchenden gilt es, auf Tiere und Pflanzen besondere Rücksicht zu nehmen. Dazu zählt, als Radler oder Reiter stets auf den vorgegebenen Wegen zu bleiben. Egal, wie stark die Versuchung ist, querfeldein unterwegs zu sein“, macht Wolfgang Flender, Abteilungsleiter Umwelt im Schwelmer Kreishaus, deutlich.

Blick über das Ruhrtal (Foto: RuhrkanalNEWS)

Noch vorsichtiger gelte es zu sein, wenn Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen. So sei es kein Foto der Welt wert, das Überleben des Nachwuchses zu gefährden. „Wer bei der Motivsuche beispielsweise einem Vogelnest zu nahe kommt, der riskiert, dass die Eltern die Brut aufgeben“, macht Flender deutlich.

Bei längerer Trockenheit kann bereits ein einziger Funke einen Waldbrand auslösen. Deshalb ist das Rauchen im Wald landesweit vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten, Grillen ist in der Hattinger Natur ganzjährig nicht gestattet. Brandgefahren gehen zudem von Müll wie weggeworfenen Glasscherben oder von heiß gelaufenen Fahrzeugen aus, die unerlaubt auf Wiesen oder Waldwegen abgestellt werden.

„Besonders in Zeiten der Pandemie ist es natürlich verständlich, dass die Menschen sich verstärkt in der Natur aufhalten möchten, viele Alternativen gab es in den letzten Monaten ja nicht. Das ist auch nicht verwerflich. Ein respektvoller Umgang mit Natur und Umwelt darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden“, so Jens Hendrix, Baudezernent der Stadt Hattingen.

So verlockend es im Sommer ist, qualmende Füße in Bächen abzukühlen, so schädlich ist das Betreten von Bachufern für seltene Pflanzen und Tiere. Die Gewässer in Naturschutzgebieten wie „Alte Ruhr-Katzenstein“ stehen das ganze Jahr über unter besonderem Schutz – weder Baden im Sommer noch Schlittschuhlaufen im Winter ist am Fluss gestattet. Im Industrie-Denkmal Winzer Ruhrbogen gilt zudem: Boot fahren erlaubt, anlegen verboten.

Wer mit Tieren in Natur und Landschaft unterwegs ist, ist selbstverständlich auch für ihr Verhalten verantwortlich. Allen Hundebesitzern sollte klar sein: Sie haben stets – nicht nur während der Brut- und Setzzeit – darauf zu achten, dass Wildtiere nicht beunruhigt oder gar gejagt werden. Wer seinen Hund im Wald ableint, muss sich absolut sicher sein, dass dieser die Wege nicht verlässt. Beim Griff zum Karabinerhaken sollte jeder stets das Jagdrecht im Hinterkopf haben. Es erlaubt Jägern Hunde, die im Wald erkennbar Wild nachstellen, zu erschießen.

Reiter müssen ihren Pferden auf beiden Seiten ein gut sichtbares Reitkennzeichen anbringen. So ausgestattet dürfen Tier und Mensch gemeinsam auf ausgewiesenen Reitwegen, öffentlichen und privaten Straßen sowie befestigten oder naturfesten Waldwirtschafts- oder Feldwegen unterwegs sein.

Landwirtschaftliche Nutzflächen nicht einfach betreten

Sie stehen im Gegensatz zum Wald nicht für Freizeit und Erholung zur Verfügung. Und das aus guten Gründen: Ballenpressen könnten durch verlorenes Spielzeug beschädigt werden, Hundekot verunreinigt das Futter für Weidetiere und zertrampelte Einsaaten mindern die Ernte. Bürgerinnen und Bürger können Vergehen in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten der unteren Naturschutzbehörde per E-Mail melden.