KREIS BITTET UM ENTSCHULDIGUNG FÜR MAIL-PANNE

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- „Ja, die Mail war ein klarer Verstoß gegen die Grundregeln des Datenschutzes. Dafür entschuldigen wir uns bei den Betroffenen in aller Form.“ Ohne Wenn und Aber steht die Kreisverwaltung zu dem Fehler, der ihr am späten Montagnachmittag unterlaufen ist.

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Unmittelbar nach dem Eintreffen der Information, dass das Impfen mit AstraZeneca ab sofort und bis auf weiteres ausgesetzt werden muss, sind die Betroffenen per Email darüber informiert worden. Niemand sollte sich vergeblich auf den Weg nach Ennepetal machen. Zielgruppe waren dabei all diejenigen, die bis einschließlich Sonntag einen AstraZeneca Impftermin hatten.

„Im Bemühen darum landeten die mehr als 1.400 Email-Adressen beim Kopieren versehentlich und im Eifer um Eile im Empfängerfeld ´An´ statt in der Kategorie „Blind Copy“. Bedauerliche Folge. Für jeden Empfänger war die E-Mail-Adresse jedes weiteren Empfängers erkennbar. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Also auch keinerlei Gesundheitsdaten“, erläutert Pressesprecher Ingo Niemann das, was im Anschluss unter anderem zu einem heftigen „Twitter-Gewitter“ geführt hat.

Die Verärgerung der Betroffenen ist auch für Landrat Olaf Schade verständlich und nachvollziehbar. Gleichzeitig stellt er aber auch klar: „Dieser eine, ohne Frage sehr ärgerliche Fehler und der damit verbundene Verstoß gegen den Datenschutz ist in keinster Weise geeignet, die seit Monaten sehr gute Arbeit aller am Impfzentrum Beteiligten in eine schlechtes Licht zu rücken. Dies gilt insbesondere auch für die Mitarbeiterin, der dieser Fehler unterlaufen ist. Ohne ihren unermüdlichen Einsatz, ihre Ideen und ihre Kenntnisse stünde das Impfzentrum heute nicht da, wo es steht. Oder mit anderen Worten: Wo an sieben Tagen in der Woche so engagiert  gearbeitet wird, da passieren leider auch mal Fehler.“

Einige von der Panne Betroffene haben sich inzwischen an die Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung gewandt. Wie gesetzlich vorgeschrieben wird sie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nun innerhalb von 72 Stunden über den Sachverhalt informieren.