17 VEREINE PROFITIEREN VON KREISFÖRDERUNG

Kreishaus in Schwelm (Foto: Stadt Schwelm)

Die Kreisverwaltung hat die Mitglieder des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur des Ennepe-Ruhr-Kreises in der letzten Sitzung darüber informiert, welche Sportvereine im laufenden Jahr Zuschüsse für Investitionen erhalten haben. Von den möglichen 22.000 Euro wurden bisher 16.300 Euro bewilligt. Davon profitiert haben 16 Vereine aus sieben der neun kreisangehörigen Städte.

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Die maximale Fördersumme von 4.000 Euro erhielt der TuS Wengern. Der Verein nutzte das Geld als Zuschuss für den Neubau seines Vereinsheimes. Über eine Unterstützung im vierstelligen Bereich konnten sich der Segel-Club Hattingen (2.975 Euro für ein Segelboot), der Ruderclub Witten (2.056 Euro für einen Doppelvierer), der Mini-Golf-Club Witten (1.702 Euro für neuen Bahnen) und die Sportschützengemeinschaft Annen 1836 (1.360 Euro für eine Auswertungsanlage) freuen.

Ebenfalls unterstützt wurden: Zucht,- Reit- und Fahrverband Hattingen, Ennepetal Racoons, TG Voerde, Voerder SV von 1607, TV Lichtenplatz, DJK Märkisch Hattingen, Tischtennisfreunde Schwelm, Sportverein Wetter, Budosportvereinigung, DJK BW Annen und TuS Witten/Stockum. Sie erhielten zwischen 56,43 und 848,90 Euro.

Damit finanzierten die Vereine unter anderen Tischtenniszubehör und -platten, Sitzhocker für den Seniorensport, Taekwondo-Trainingsgeräte, Bodenturnmatten, Sprunghindernisse und einen mobilen Baseball-Schlagkäfig.

Stichwort Sportförderrichtlinien des Ennepe-Ruhr-Kreises

Mit welchen Vorgaben und Bedingungen die im Haushalt des Kreises vorgesehenen Fördermittel vergeben werden, das regeln die vom Kreistag beschlossenen Richtlinien. Zu den Grundsätzen heißt es dort unter anderem: „Die Sportförderung ist in erster Linie eine Aufgabe der kreisangehörigen Städte. Der Kreis kann mit einer Förderung nur da ansetzen, wo Hilfen der Städte nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind oder wo Initiativen im sportlichen Bereich geweckt werden sollen.“

Zur Vergabe lautet eine der Vorgaben: „Zuschüsse werden nach der Dringlichkeit und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Die Anträge werden chronologisch nach Posteingang bearbeitet. Soweit Zuschüsse von Dritten (Bund, Land, Landes- und Kreissportbund) zu erwarten sind, müssen diese vorrangig beantragt und genutzt werden.“

Außerdem gibt es eine Sperrfrist Diese ist wie folgt definiert: „Eine erneute Bezuschussung eines Vereins ist grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von drei Jahren möglich. Bei Mehrspartenvereinen gilt diese Frist für jede einzelne Fachverbandszugehörigkeit (Abteilung) gesondert.“