Hattingen- Die Kommunalaufsicht (KA) beim Ennepe-Ruhr-Kreis hat die Beschwerde der AfD gegen den Haushaltsplan 2026/2027 der Stadt Hattingen vollumfänglich zurückgewiesen. Das hatte RuhrkanalNews bereits in der vergangenen Woche berichtet. Inzwischen liegt der Redaktion auch das Schreiben der Kreisverwaltung vor. Darin weist die Verwaltung auf Fehlinterpretationen der AfD-Fraktion hin. Sie klärt kleinteilig darüber auf, warum die Beschwerden nach Auffassung der Kommunalaufsicht substanzlos sind. Eine ähnliche Einschätzung hatte ein Verwaltungsrechtler auf RuhrkanalNEWS-Anfrage ebenfalls geäußert.
1. Fehlender Wiederaufbau des kommunalen Eigenkapitals
Dazu schreibt die KA, dass die Planungen zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt bis ins Jahr 2034 nicht zu beanstanden sind. Sie weist darauf hin, dass die AfD mehrere Paragrafen der Gemeindeordnung falsch interpretiert hat. Sie fast es so zusammen: „Im Ergebnis muss hier also festgestellt werden, dass die fehlende Darstellung des Wiederaufbaus des kommunalen Eigenkapitals innerhalb des HSK-Zeitraums einer Genehmigung des HSK hier nicht im Wege steht.“
2. Globaler Minderaufwand ohne Substanz
Die KA weist darauf hin, dass die Stadt den Rahmen von bis zu 2 % für den kommunalen Minderaufwand noch nicht ausschöpft. Im Haushaltsplan sind 1,5 % vorgesehen. Eine Aufstellung der Einzelmaßnahmen, wie sie die AfD verlangt, ist in der Gemeindeordnung demnach nicht vorgesehen.
3. Personalaufbau im Widerspruch zur Konsolidierungsverpflichtung
Die AfD hatte unter anderem den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) herangezogen, in dem es eine angebliche Rüge zum hohen Personalaufwand der Stadtverwaltung gebe. Die KA widerspricht an dieser Stelle und verweist auf viele Aufgaben, die die Stadt Hattingen weiterhin in Eigenregie wahrnimmt, während sie in anderen Städten ausgelagert worden seien. „Auch für das Haushaltsjahr 2026/2027 kann der geplante Personalaufbau nachvollziehbar erklärt werden. Der Stellenzuwachs bewegt sich mit 4,29 % bezogen auf das Vorjahr auch im Vergleich mit anderen kreisangehörigen Städten auf Normalniveau“, so die Aufsichtsbehörde. Auch eine von der AfD geforderte Wiederbesetzungssperre bewerten die Kontrolleure kritisch.

4. Fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Die KA verweist darauf, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Gemeindeordnung nicht vorgeschrieben sind und deshalb ihr mögliches Fehlen nicht zu beanstanden seien. Dennoch zitiert sie aus dem Bericht der GPA: „Die Stadt Hattingen führt regelmäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei wichtigen Investitionsentscheidungen durch und informiert die Entscheidungstragenden darüber.“
Auch die durch die AfD beanstandete Anmietung für ein Bürgerbüro sieht die KA unkritisch. So seien Miet- und Pachtzahlungen, anders als von der AfD behauptet, keine Ausgleichszahlungen für durchgeführte Modernisierungen. Die Behörde bezweifelt außerdem, dass der durch die AfD angeführte Paragraf in diesem Fall überhaupt Anwendung findet.
5. Mangelnder Konsolidierungswille der Verwaltung
Die KA verweist darauf, dass sie ausschließlich prüft, ob sich eine Gemeinde gesetzeskonform verhält. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltspläne sind demnach auch dann nicht zu beanstanden, wenn dort beispielsweise Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu hoch angesetzt worden sein sollten. Wenn sie niedriger blieben, wirke sich das schließlich positiv auf den Haushalt aus. Es entstehe, anders als von der AfD behauptet, auch kein höherer Kreditbedarf bei der städtischen Tochter „Stadtwerke Hattingen“. Ganz im Gegenteil werden das Eigenkapital und die Liquidität des Unternehmens gestärkt. Das habe der Kämmerer im Rahmen der Etateinbringung ausführlich erläutert.
6. Auflösung PRAP aus Kanalnetzübertragung
Die KA weist darauf hin, dass die von der AfD vorgelegten Zahlen aus dem Haushaltsentwurf 20224/2025 stammen. Diese seien bereits mit dem Beschluss dieses Haushalts deutlich erhöht worden. Der „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ (PRAP) sei vom der GAP und einer unabhängigen Steuerberatungsgesellschaft geprüft worden. Er stellt letztlich den finanziellen Vorteil dar, den die Stadt Hattingen durch die Kanalnetzübertragung jedes Jahr hat. Die AfD hatte unterstellt, der Vorteil sei willkürlich im Etatplan verändert worden. Dem widerspricht die KA und verweist auf die Erläuterungen des Kämmerers bei der Etateinbringung am 18. Dezember 2025.

7. Gewinnausschüttung der Stadtwerke
Die Stadtwerke und die Stadt Hattingen handeln nach dem „Schütt aus-hol zurück“-Prinzip. Dabei schüttet die städtische Firma (hier die Stadtwerke) Gewinne an die Stadt aus und bekommt sie sofort als Einlage wieder zurück. Dabei handelt es sich nach Angaben der KA um ein übliches Verfahren, das die Kapitaleinlage der Kommune erhöht und damit das Jahresergebnis der jeweiligen Stadt verbessert.
Kommunalaufsicht weist AfD auf Versäumnisse hin
Die KA erinnert die AfD an das Prinzip der „Organtreue“. Das heißt letztlich, dass die Partei ihre Bedenken zunächst da hätte anbringen müssen, wo auch über sie entschieden wird. Das wären im konkreten Fall die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung gewesen. „Nach hiesigem Kenntnisstand wurden Ihre rechtlichen Bedenken hinsichtlich des Beschlusses des HSK zumindest zu einem Großteil nicht gegenüber der Bürgermeisterin oder dem Rat der Stadt Hattingen geltend gemacht, sondern lediglich den Aufsichtsbehörden übermittelt“, schreibt die Kommunalaufsicht und verweist darauf, dass die von der AfD gerügten Sachverhalte bereits seit der Haushaltseinbringung am 18. Dezember 2025 bekannt gewesen seien. Die KA bittet die AfD, zukünftig die Vorgaben der Organtreue zu beachten.
AfD hält Beschwerde offenbar für erfolgreich
In einer Pressemitteilung vom Donnerstag (7. Mai 2026) suggeriert die Partei, dass ihr Schreiben Auswirkungen gehabt habe. „Die Aufsichtsbehörde formuliert im Anschreiben drei wörtliche Aufträge: Hattingen solle „auf eine Verbesserung der derzeitigen Planwerte hinarbeiten“, die „durch ein erhebliches Ausmaß der Verschuldung und Überschuldung“ geprägte Finanzlage „bei allen Entscheidungen … in angemessenen Umfang berücksichtigen“ und „Haushaltsverbesserungen … unbedingt zur Verbesserung des jeweiligen Jahresergebnisses“ einsetzen. Drei Aufträge, die sich an alle Fraktionen des Rates richten“, schreibt die AfD. Von RuhrkanalNEWS darauf angesprochen, sagt Kämmerer Frank Mielke, dass diese Hinwiese auf rechtliche Vorgaben verweisen und standardmäßig in den Genehmigungen für alle HSK-Kommunen stehen. „Sie können sich gerne die Genehmigungen der vergangenen Jahre ansehen. Da stehen diese Sätze ebenfalls. Sie haben nichts mit der aktuellen Beschwerde zu tun.“




























Ich bin nicht überrascht und hatte bisher in keiner Sitzung auch nur den Verdacht, dass die Vertreter*innen der #noafd irgendetwas verstanden haben.
Fachkräftemangel im Rat: Kredite werden durch Zinsen und Tilgung bedient und die Gläubiger sind die Bürger der Stadt: Danke dafür, dass immer mehr Geld für den Schuldendienst aufzubringen ist. Die sehr gute Partei ist da intellektuelll scheinbar überfordert.