HOCHWASSERSCHUTZ FÜR DIE TIPPELSTRASSE

Hochwasser an der Ruhr (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Als Mitte Juli eine unfassbar große Regenmenge über dem Ruhrgebiet und damit auch Hattingen niedergeht, steht der Campingplatz an der Tippelstraße unter Wasser. Der Grund dafür ist der Regen über Hattingen nur indirekt. Das Freizeitdomizil Ruhrtal könnte mit den vorhandenen Pumpen der Camper weitestgehend gegen Hochwasser geschützt werden. Doch dann kommt die Flutwelle der Ruhr.

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„Wir vermuten, dass ein geöffnetes Wehr dafür sorgte, dass der Pegelstand der Ruhr schnell stieg und eine ungeahnte Höhe erreichte“, sagt Andrea Rothenbusch. „Durch die Unterführung unter der Bundesstraße ist das Wasser auf den Campingplatz geflossen.“ Das hat die Camper dazu gebracht nachzufragen, ob die Unterführung bei angekündigten Hochwasser nicht verschlossen werden kann. Die Camper denken dabei an eine Art mobile Schutzwand, so wie sie in Köln eingesetzt wird oder an ein Fluttor.

Unklar ist dabei, ob der Damm über den die Bundesstraße verläuft, das aushalten würde. Schließlich ist er ursprünglich nicht dazu gebaut worden Wasser aufzuhalten. Beim Haupt- und Finanzausschuss stellt Andrea Rothenbusch die Frage, ob die Stadt das Fluttor für die Unterführung nicht aus dem 30 Milliarden-Fonds beantragen kann, mit dem auch Hochwasserschutzprojekte der Kommunen gefördert werden. So sollen die dazu nötigen Prüfungen in die Wege geleitet werden.

Andrea Rothenbusch schildert im RuhrkanalNEWS-Interview, wie es war, als das Hochwasser kam

Die schriftlich Antwort auf diese und andere Fragen steht noch aus. Doch Bürgermeister Dirk Glaser (parteilos) und Baudezernent Jens Hendrix beantworten direkt wenigstens auf einige Punkte. Demnach prüft Straßen NRW gerade ob der Damm als Hochwasserschutz verwendet werden kann; die Stadt wird alles beantragen, was für den Hochwasserschutz förderfähig ist. Nach Angaben der Stadt gibt es eine Initiative einiger Grundstücksbesitzer im fraglichen Bereich der Ruhr, die ebenfalls prüfen, ob sie gemeinsam einen Hochwasserschutz realisiert bekommen. „Wir klären darüber hinaus, ob es rechtlich möglich ist, auf dem Gelände des Freizeitdomizils den Hauptwohnsitz zu haben“, berichtet Jens Hendrix. „Bisher bewegen wir uns da in einer Grauzone, das wollen wir nach Möglichkeit beenden.“