HATTINGER AUTOHÄNDLER WEGEN BETRUGES VOR GERICHT

Hattinger Amtsgericht (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 31-jähriger Hattinger hat sich seit heute (01. Dezember 2021) vor den Richtern des Hattinger Schöffengerichtes zu verantworten. Urkundenfälschung, versuchte Nötigung, Beleidigung und Betrug wirft die Staatsanwaltschaft dem früheren Geschäftsführer vor. Vier Verhandlungstage hat das Amtsgericht für die Wahrheitsfindung angesetzt. Mit einem Urteil ist im Januar 2022 zu rechnen.

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Staatsanwalt Wern brauchte über 20 Minuten, um die 28 einzelnen Fälle aus der Anklageschrift zu verlesen. Inhaltlich dreht sich alles rund um den Verkauf von Gebrauchtwagen, der in den von der Staatsanwaltschaft bezeichneten Fällen nicht ordnungsgemäß erfolgt sein soll.

Die Kilometerangaben auf den Tachos der Gebrauchtwagen sollen, wie sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinterher herausstellte, in zahlreichen Fällen zu niedrig angegeben worden sein. In einem Beispiel soll die Laufleistung des PKW statt 46.000 Kilometer auf der Tachoanzeige schon 183.000 Kilometer gewesen sein.

Es soll Abweichungen bei der Dokumentation der Fahrgestell-Nummern der KFZ-Unterlagen und der verkauften PKW´S gegeben haben. Die angegebene Anzahl der Vorbesitzer bei manchen PKW-Verkäufen soll sich dann auch im Nachhinein als unwahr herausgestellt haben. Die in den Verkaufsanzeigen versprochene TÜV-Abnahme vor Auslieferung des Gebrauchtwagens soll auch in einigen Fällen nicht erfolgt sein.

Beanstandet wurden von der Staatsanwaltschaft auch bei einigen Gebrauchtwagen-Verkäufen die Angabe falscher Baujahre, falscher Schadstoffklassen und eben falscher Kilometerstände.

Rechtsanwalt Pindur erklärte im Namen seines Mandanten, dass dieser als Geschäftsführer eines Hattinger KFZ-Handels bei drei Firmen in Holland wiederholt Gebrauchtwagen gekauft habe. Wegen der Einfuhrbestimmungen und der Luxussteuer in Holland habe dann ein Dienstleister beim Straßenverkehrsamt in Peine die Umschreibung der holländischen Papiere auf deutsche Papiere veranlasst. Bei der Übertragung mancher Papiere sei es dann wahrscheinlich zu Fehlern gekommen, wenn die PKW dem dortigen TÜV nicht vorgeführt worden seien.

Da der Angeklagte oftmals identische PKW in Holland kaufte, soll es bei dem späteren Versand der KFZ-Briefe an die Käufer des Angeklagten vereinzelt zu Verwechselungen gekommen sein.

Auf die Nichteinhaltung seiner Zusagen an die Käufer beim Verkaufsgespräch angesprochen, erklärte der 31-Jährige Hattinger, seine Käufer seien oftmals so voller Freude, dass diese gar nicht mitbekämen, was er ihnen gesagt habe.

Ein 42-jähriger Geschädigter aus Haiger fühlte sich vom Angeklagten bei seinem Gebrauchtwagenkauf belogen und betrogen. Bei der Auslieferung des PKW an ihn soll ihm der Angeklagte mitgeteilt haben, der Transporter sei verunglückt und sein Gebrauchtwagen nur noch Schrottwert. Das bestätigte sich kurze Zeit später aber nicht, als der Zeuge spontan nach Hattingen fuhr und seinen Gebrauchtwagen unbeschädigt auf dem Gelände des Angeklagten vorfand. Zu diesem Zeitpunkt sei dann weder die zugesagte Reparatur des Außenspiegels erfolgt noch eine TÜV-Abnahme, da nach Einschätzung des Zeugen sein gekaufter und bereits bezahlter PKW auf dem Gelände überhaupt nicht bewegt worden sei. Noch während der Verhandlung bekam der Geschädigte dann die Zusage vom Angeklagten, dass er von diesem seinen bereits gezahlten Kaufpreis zurückerhalten würde.

Der Strafrichter des Amtsgerichtes hat an den vorgesehenen vier Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen/Geschädigte aus ganz Deutschland geladen, die zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen sollen.

RuhrkanalNews berichtet weiterhin.

Erklärung Schöffengericht : Das Schöffengericht ist zuständig für die Fälle der mittleren Kriminalität und immer dann zuständig, wenn die Straferwartung des zu verhandelnden Falles zwischen 2 und 4 Jahren Freiheitsstrafe liegt (juraforum).