HÄUSLICHE GEWALT MIT GELDSTRAFE GEAHNDET

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 34-jähriger wurde heute wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Er war übergriffig gegenüber seiner Frau und seiner Tochter geworden.

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Der in Hattingen wohnende Angeklagte brauchte zur Verständigung keinen Dolmetscher, seine Ehefrau war der deutschen Sprache nicht ganz so mächtig.

Hausbewohner hatten Ende Juni 2021 die Polizei verständigt, als sie Zeuge häuslicher Gewalt wurden. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte einen 34 -jährigen Familienvater in der heute (09.05.2022) verlesenen Anklageschrift, bei einer familiären Auseinandersetzung sowohl seine Frau gegen einen Schrank gestoßen als auch seine 13-jährige Tochter geschlagen zu haben.

„Als ich in die Wohnung des Angeklagten kam, waren alle ganz aufgelöst und der Angeklagte war nicht mehr vor Ort“, schilderte ein Polizeibeamter seine Eindrücke vom Tattag. Die 13-jährige Tochter habe geweint und hatte eine geschwollene Gesichtsseite. Nach Schilderung der Tochter gegenüber den Polizeibeamten habe ihr Vater seine Frau angegangen und als die Tochter der Mutter zu Hilfe kommen wollte, sei sie von ihrem Vater mit der Hand in ihr Gesicht geschlagen worden. Nach Auskunft der Tochter gegenüber den Polizeibeamten sei ihr Vater in der Vergangenheit schon öfter gegenüber seiner Ehefrau übergriffig geworden. Auch ein Kleinkind, so eine Polizeibeamtin, sei nach diesen Ereignissen in der Wohnung „vollkommen verstört“ gewesen.

Mit einem Krankenwagen wurden die Ehefrau, die über Übelkeit und Schmerzen klagte und die Tochter des Angeklagten am Tattag in ein Krankenhaus gebracht. Der Angeklagte selber erhielt ein 10-tägiges Rückkehrverbot in seine Wohnung.

„Ich hatte beruflichen Stress und aus Kummer viel Alkohol getrunken“, erklärte der 34-Jährige und gestand, seine Ehefrau „angegangen“ zu sein. Während seiner Armbewegung sei ihm dann seine Tochter „in die Hand gelaufen“ und so sei es zu dem Schlag gegen seine Tochter gekommen.

Der Übergriff gegen die 13-jährige Tochter wurde strafschärfend gewertet, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für die angeklagten Taten dafür plädierte, gegen den bisher nicht vorbestraften Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro zu verhängen.

Diesem Plädoyer schloss sich Richter Kimmeskamp in seinem Urteilsspruch dann an.

In der öffentlichen Gerichtsverhandlung wurde nicht geschildert, ob eine Verdachtsanzeige auf Kindeswohlgefährdung an das Hattinger Jugendamt gestellt wurde.