GUTES SICHERHEITSGEFÜHL – WENIGER ANTRÄGE FÜR KLEINEN WAFFENSCHEIN  

Eine SRS-Waffe. (Foto: Höffken)

Ennepe-Ruhr-Kreis – Die Anzahl der Anträge auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist im abgelaufenen Jahr 2021 im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm (KPB) gesunken. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in NRW ist besser geworden.

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Die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens sind größtenteils zufrieden mit ihrer Wohngegend, das ergab eine Studie, die von der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle (KKF) des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) im Auftrag des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBGNRW) durchgeführt wurde.

Danach fühlt sich die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens in ihren Wohnungen/Häusern und Wohngegenden größtenteils sicher. Unsicherheitsgefühle zeigen sich dagegen insbesondere in öffentlichen Räumen bei Nacht. Die Opferwerdung durch Eigentums- und Vermögensdelikte wird stärker gefürchtet als die durch Gewalt- und Sexualdelikte.

Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, wird von den meisten Bürgerinnen und Bürgern als eher gering eingeschätzt – dies gilt insbesondere für Gewalt- und Sexualdelikte. Die rückläufigen Zahlen der Kriminalitätsstatistik bestätigen die bisherigen Strategien der Sicherheitsbehörden und das Gefühl der Bürger, in einer relativ sicheren Region zu leben.

Ausdruck einer qualifizierten Beratung durch die Sicherheitsbehörden und eines besseren Sicherheitsgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern ist demnach auch der Rückgang der beantragten Kleinen Waffenscheine.

Im Jahr 2021 (Stand: 03. Februar 2022) waren in Deutschland laut dem Nationalen Waffenregister (NWR) rund 710.141 kleine Waffenscheine registriert. Besitzer/-innen eines kleinen Waffenscheins sind zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen (SRS) berechtigt.

Im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm (KPB) wurden im letzten Jahr (2021) 109 „Kleine Waffenscheine“ erteilt. Dabei war die Ablehnungsquote mit unter 10 Anträgen gering. 90 Prozent der gestellten Anträge wurden nach dem ausführlichen Beratungsgespräch mit uns nicht mehr gestellt“, sagte Bernd Seifert von der Kreispolizeibehörde im Pressegespräch mit RuhrkanalNEWS.

In den Vorjahren wurden mehr entsprechende Anträge gestellt und genehmigt, nämlich im Jahre 2017 329 Kleine Waffenscheine (KWS), im Jahre 2018 185 KWS, in 2019 194 KWS und im Jahre 2020 142 KWS.

Bernd Seifert weist daraufhin, dass der Besitz des Kleinen Waffenscheines keine Schießerlaubnis ist. „Geschossen werden darf mit SRS-Waffen nur in Notwehrsituationen, in allen anderen Fällen wird das Schießen unweigerlich zu einem Polizeieinsatz mit allen Folgen führen“, so der Polizeibeamte. Wichtig ist auch, dass diese Waffen nicht öffentlich sichtbar- und nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden dürfen. Und auch zum Abfeuern der Waffe in der Öffentlichkeit legitimiert der kleine Waffenschein nicht.

Da viele Schreckschusspistolen im Vergleich zu „scharfen Waffen“ täuschend ähnlich aussehen, warnt die Polizei immer wieder vor Besitz und Gebrauch. Private Waffen schaffen nicht mehr Sicherheit – im Gegenteil: Sie haben das Potenzial, Konflikte in Gewalt eskalieren zu lassen.

Pyrotechnische Munition zu Silvester

Besitzer von SRS-Waffen sollten beachten, dass die Verwendung dieser Waffen zum Abschießen pyrotechnischer Munition zu Silvester bzw. Neujahr an strenge Auflagen gebunden ist. Man sollte sich darüber vorher bei der Polizei erkundigen.

Die NRW-Polizei hat durch zahlreiche Maßnahmen in den letzten Jahren wiederholt verdeutlicht, dass sie sich das Ordnungs- und Gewaltmonopol nicht aus der Hand nehmen lässt – und das ist gut so.

Das hohe Ansehen des derzeitigen NRW-Innenministers Herbert Reul ist das Ergebnis eines „sich Kümmerns, eines „Nicht Wegschauens“ und hat letztlich zu einer Steigerung des Sicherheitsgefühls bei der Bevölkerung in NRW geführt.