GELDSTRAFE FÜR MOTORRADFAHRER

Amtsgericht Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen/Sprockhövel – Ein 30-Jahre alter Motorradfahrer aus Sprockhövel hatte sich heute (18. November 2024) wegen verschiedener Delikte vor dem Strafrichter zu verantworten. Die Anklagevorwürfe basierten auf einer Motorradkontrolle, die anders verlief als üblich.

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Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle fiel Polizeibeamten Ende April 2023 auf, dass auf der Querspange eine Kawasaki an einer kurz vor der Kontrollstelle befindlichen roten Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite hielt. Dabei erschien den Beamten die Lautstärke des Zweirades nicht „modelltypisch“. Die Beamten überquerten zu Fuß die Querspange und machten dabei dem bei Grün anfahrenden Motorradfahrer ein Signal zum Anhalten.

Dann gab er plötzlich „Vollgas“ – Angeklagter sagte kein Wort

„Der Motorradfahrer nickte mit dem Kopf, fuhr auf uns zu an den Randstreifen um dann plötzlich, anstatt anzuhalten, „Vollgas“ zu geben“, sagte ein Polizeibeamter aus. Aufgrund dieser plötzlichen Beschleunigung wurden die beiden Polizeikräfte gezwungen, urplötzlich einige Schritte zurückzuweichen um nicht verletzt zu werden. Der Motorradfahrer soll dann davongerast sein. Einer der beiden Polizeibeamten hatte sich das Kennzeichen allerdings notiert.

Wenige Minuten später bemerkte ein 24-jähriger Autofahrer, der auf der Querspange in Fahrtrichtung Niedersprockhövel unterwegs war, dass ihn ein Motorradfahrer auf dem rechten Standstreifen überholte, kurze Zeit später eine Rotlicht-zeigende Ampel überfuhr um dann nach Überfahren einer weiteren Rot-Licht-Ampel auf die A 43 in Fahrtrichtung Wuppertal abzubiegen. Über diese Feststellungen informierte der Autofahrer sofort telefonisch die Polizei.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Amtsträger, gefährliche Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie verbotene KFZ-Rennen waren die vom Vertreter der Staatsanwalt aufgeführten Gesetzesverstöße, die der Angeklagte bei der Tat begangen haben soll. Der Angeklagte aus Sprockhövel sagte während der Gerichtsverhandlung kein Wort, machte also von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Kurz nach dem Vorfall Ende April 2023 begaben sich dann die Polizeibeamten direkt zur Anschrift des Angeklagten in Haßlinghausen. „Der Angeklagte sagte sofort zu uns, “ich verweigere jedwede Aussage“, sagte ein Polizeibeamter und ergänzte, „da hatten wir ihm noch gar nicht gesagt, in welcher Angelegenheit wir bei ihm geschellt hatten“.

Festgestellt wurde dann, dass der Motor der beim Angeklagten vorgefundenen Kawasaki noch warm war, ebenfalls der Auspuff, der laut dem Beamten manipuliert gewesen sein soll. Weiterhin waren die Reifen des Motorrades laut Polizei stark abgefahren. “Der Angeklagte sagte zu uns, er sei nicht gefahren“, so der Polizeibeamte, der auch festgestellt hatte, dass der Angeklagte beim Antreffen bei ihm zuhause eine „helmtypische“ Frisur hatte.

Rechtsanwalt Wiemann, der den Angeklagten vertrat, erörterte dann zwischenzeitlich die Möglichkeit, dass der Motorradfahrer die Anhaltesignale vielleicht falsch verstanden haben könnte.

Am Ende der Beweisaufnahme sah der Vertreter der Staatsanwaltschaft aufgrund der glaubhaften und schlüssigen Zeugenaussagen die Anklagevorwürfe im Wesentlichen bestätigt.

Wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und wegen tätlichem Angriff auf Polizeibeamte beantragte er beim Strafrichter, gegen den bisher nicht vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verhängen und diese für 2 Jahre zur Bewährung auszusetzen. Dazu soll der Angeklagte eine Geldstrafe von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Dessen Fahrerlaubnis sei dem Sprockhöveler zu entziehen und vor Wiedererlangung sei eine Sperrfrist von einem Jahr einzuhalten.

Rechtsanwalt Wiemann sah das anders. „Wir brauchen Beweise, dass mein Mandant und kein anderer gefahren ist“, sagte der Strafverteidiger und äußerte diesbezüglich seine Zweifel. Gleichfalls erkannte er aufgrund seiner Bewertung der Aussagen keine Widerstandshandlung seines Mandanten. Kritik äußerte er auch an der Formulierung der Polizeibeamten im Zusammenhang mit der Sachverhaltsdarstellung in der Strafanzeige, da es dort seiner Meinung nach nicht nur um den reinen Tatbestand gegangen sein soll. Er plädierte unter diesen Umständen für eine milde Strafe, die er in das Ermessen des Gerichtes legte, sofern dieses zu einem Schuldspruch gelangen würde.

3.000 Euro Geldstrafe – 12 Monate keine Fahrerlaubnis

Und dann verkündete Richter Kimmeskamp das Urteil „Im Namen des Volkes“ und verurteilte den 30-Jahre alter Motorradfahrer aus Sprockhövel wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 20 Euro, also zu 3.000 Euro Geldstrafe. Der Führerschein wird eingezogen und erst nach Ablauf eines weiteren Jahres darf dem Verurteilten eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

1 Kommentar zu "GELDSTRAFE FÜR MOTORRADFAHRER"

  1. Thomas Marx | 19. November 2024 um 8:30 |

    Schön zu hören das Richter Kimmeskamp doch wieder salomonisch sein Urteil gesprochen hat, im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft
    Ganz Ehrlich finde ich die ganze Aufregung und das Strafmaß doch maßlos überzogen. Da wird ein 30 Jähriger für eine Bagatelle, bei der keiner verletzt wurde, vielleicht sogar seine Existenzgrundlage entzogen indem ihm der Führerschein entzogen wird.
    Der junge Mann ist nicht vorbestraft, also keine Drogendelikte, keine Pädophilie, kein Mord, keine Vergewaltigung, keine Clankriminalität. Hatte er vielleicht eine schwere Kindheit? Eine Phobie vor Polizeigewalt?
    Wenn man hört und liest was da für Strafen gegen Clankriminelle verhängt werden, scheint es sich ja hierbei um einen Schwerstkriminellen zu handeln.
    Lasst doch mal die Kirche im Dorf, oder wird hier mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen?

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