FAST 10.000 MAL SCHWERBEHINDERUNGEN GEPRÜFT

Schwerbehindertenausweis Rückseite (Symbolbild: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Im Jahr 2021 hat der Ennepe-Ruhr-Kreis in 9.842 Verfahren den Grad der Behinderung von Bürgern ermittelt. Im Vergleich zu 2020 bedeutet dies ein Minus von mehr als 1.290 Fällen.

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Laut Nadine Volmer, Leiterin des Sachgebietes Hilfen für Menschen mit Behinderungen, hängt dieser Rückgang mit der Corona-Pandemie zusammen. „Viele Menschen vermeiden nach wie vor den Gang zum Arzt. Dies hat sich 2021 besonders bei Änderungsanträgen bemerkbar gemacht, für die die Antragssteller stichhaltige Befunde vorlegen müssen. Die Zahl der Erstanträge ist im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht gestiegen, liegt aber noch etwa 15 Prozent unter dem Vor-Pandemie-Niveau.“

Ausgangspunkt für die Aktivitäten der Mitarbeiter des Sachgebietes waren im letzten Jahr 3.034 Erstanträge (2020 2.975), 3.942 Änderungsanträge (4.374), 1.208 Nachprüfungen von Amtswegen (1.747), 1.441 Widersprüche (1.734) und 217 Klageverfahren (312).

Wenn ein Antrag in der Nebenstelle der Kreisverwaltung am Witten Schwanenmarkt eingeht, werden zunächst Berichte von Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Stellen angefordert. Erst wenn diese vorliegen kann eine gutachtliche Stellungnahme eines Arztes eingeholt und über den Antrag entschieden werden. Zur Bearbeitungsdauer heißt es: Für Anträge werden vier Monate benötigt. Dies gilt auch für Nachprüfungen, die durch das Amt veranlasst werden und die Hinweise liefern sollen, ob sich festgestellte Einschränkungen durch Therapien verbessert haben, ist mit etwa vier Monaten zu rechnen.

Wie viele andere Lebensbereiche werden auch die Abläufe rund um den Schwerbehindertenausweis digitaler. Ein Online-Verfahren erleichtert inzwischen das Stellen des Antrags und das Verfolgen de Verfahrenstands. Es ist hier zu finden.

Schwerbehindertenausweis Vorderseite (Symbolbild: RuhrkanalNEWS)

„Wegen der notwendigen Entbindung von der Schweigepflicht muss der Antrag am Ende des Online-Verfahrens aber noch ausgedruckt und unterschrieben werden“, lautet der Hinweis von Volmer.

Einen Schwerbehindertenausweis erhält jeder, bei dem der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Berücksichtigt werden dabei nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Beeinträchtigungen, die für das Lebensalter untypisch sind. Für anerkannte Schwerbehinderungen können von Betroffenen so genannte Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens.

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können zudem Merkzeichen im Ausweis eingetragen werden. Beispiele hierfür sind „G“ für eine erheblich eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr und „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „BI“ für Blind und „GI“ für Gehörlos.

Bürger, die ihren Schwerbehindertenausweis nutzen möchten, um Parkerleichterungen zu erhalten, wenden sich übrigens grundsätzlich an ihre Stadtverwaltung. Einzige Ausnahme ist Breckerfeld. Hier ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner.

Steuer-Pauschalen für Menschen mit Behinderungen

Durch das Behinderten-Pauschbetragsgesetz erhalten Menschen mit Behinderungen seit Anfang 2021 einfacher mehr Ermäßigungen bei der Steuererklärung. So wird bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 ein steuerlicher Pauschbetrag gewährt. Dieser beträgt 348 Euro. Ab einem Behinderungsgrad von 30 sowie bei blinden Menschen und Menschen, die hilflos sind, wurden die bisherigen Pauschbeträge verdoppelt.