SIHK BERÄT ÜBER LOCKERUNGEN BEI AUSBILDUNGSPRÄMIE

SIHK zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) begrüßt, dass seit heute (11. Dezember 2020) Unternehmen noch schneller von der Ausbildungsprämie profitieren. Der Gesetzgeber hat die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ angepasst. „Die Corona-Ausbildungsprämie kommt jetzt noch mehr gebeutelten Ausbildungsbetrieben zugute und setzt ein richtiges Signal für die Fachkräftesicherung in der Region“, so Thomas Haensel, SIHK-Geschäftsbereichsleiter Berufliche Bildung. Besonders positiv ist, dass alle Änderungen auch rückwirkend gelten. Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung nicht möglich war, die aber von den geänderten Voraussetzungen erfasst sind.

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Die vier Fördermaßnahmen werden dabei um folgende Punkte erweitert. Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen.

Die Durchführung von Kurzarbeit wird in Zukunft auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt. Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien mit einbezogen. Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert.

Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert. Diese kann bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden.

Die SIHK zu Hagen unterstützt das Antragsverfahren und bescheinigt den Betrieben ihre bisherigen Ausbildungsverhältnisse. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung gibt es online.