EN-STÄDTE FORDERN MEHR HAUSHALTSDISZIPLIN VOM KREIS

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Hattingen/Sprockhövel – Zum ersten Mal haben die Stadtspitzen des Ennepe-Ruhr-Kreises gemeinsam an der Sitzung des Kreisausschusses teilgenommen und den Kreis im Rahmen der Etataufstellung aufgefordert, Sparmaßnahmen zu ergreifen. Am Montag, 30. Oktober 2023 stand die Anhörung der Kommunen zum Entwurf des Kreishaushaltes auf der Tagesordnung.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

„Schließlich hat die Kreisumlage massive Auswirkungen auf die städtischen Haushalte. So rechnet Hattingen für 2024 mit 41,61 Millionen Euro, die aus dem städtischen Haushalt als Umlage an den Kreis abfließen. Jeder Prozentpunkt mehr macht fast einen Millionen Euro aus. Was der Kreis ausgibt, müssen die Städte mitbezahlen“, erläutert Hattingens Bürgermeister Dirk Glaser (parteilos).

So rechnet Sprockhövel für 2024 mit 17,1 Mio. Euro, die aus dem Sprockhöveler Haushalt als Umlage an den Kreis abfließen. Die nochmals erhöhte Kreisumlage bringt nun das berühmte Fass zum Überlaufen, d.h. die Stadt Sprockhövel in die Haushaltssicherung. Bürgermeisterin Sabine Noll (CDU) hat deshalb an die Mitglieder des Kreistages appelliert, dies im Rahmen des durchzuführenden Abwägungsprozess mit einzubeziehen und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort vor Steuererhöhungen aufgrund der Kreisumlage zu bewahren.

Der kaum noch mögliche Haushaltsausgleich rückt damit in noch weitere Ferne. Folgen: vorläufige Haushaltsführung, Investitionsstopp für neue Maßnahmen, sogenannte freiwillige Leistung müssen eingeschränkt werden und Zuschussmaßnahmen sind gefährdet.

„Alle Städte haben ähnliche Nöte, das wurde in diese Sitzung einmal mehr deutlich. Mit unserer Präsenz im Kreishaus wollten wir aus erster Hand persönlich informieren “, so Dirk Glaser. „Ich bin zuversichtlich, dass unser gemeinsamer Auftritt mehr Wirkung gezeigt hat, als eine schriftliche Ablehnung des Kreisetats, wie es in den vergangenen Jahren erfolgt ist.“

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Kämmerinnen und Kämmerer aus den Städten haben dem Kreisausschuss dargestellt, welche Konsolidierungsanstrengungen alle Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises in der Vergangenheit unternommen haben. Und die Kreis-Städte machten deutlich, dass sie noch erhebliche Konsolidierungsspielräume beim Kreishaushalt sehen: Diese seien mit Blick auf das Rücksichtnahmegebot des Kreises auf die Finanzausstattung der Städte zunächst auszuschöpfen. Es müssten die gleichen strengen Maßstäbe an die Personalwirtschaft, die freiwilligen Aufgaben sowie die erforderlichen Investitionen angelegt werden wie in den Städten. Das sei noch nicht erkennbar.

Städte werden Benehmen nicht herstellen: Sieben Forderungen an den Kreis

Aktuell ist für die Städte nicht belegt, dass der Kreis ausreichend auf ihre Belange Rücksicht genommen hat. Sie erklärten daher, dass sie das Benehmen nicht herstellen werden, also die Eckpunkte des Kreishaushaltes nicht mittragen.

Die Städte haben daher sieben Feststellungen und Forderungen an den Kreis formuliert:

  1. Das angekündigte Haushaltssicherungskonzept liegt nicht vor.
  2. Der für 2024 eingeplante globale Minderaufwand von sieben Millionen Euro sollte jedenfalls für alle Planjahre eingeplant werden. Gemessen am Haushaltsvolumen scheint das vertretbar.
  3. Der Stellenplan sollte nicht ausgeweitet werden. Zusätzliche Bedarfe sollten im Rahmen des beschlossenen Stellenplans aufgefangen werden
  4. Der Kreis sollte zusätzliche sämtliche personalwirtschaftliche Maßnahmen einsetzen, die unterschiedlicher Form auch in den Städten genutzt werden oder im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung von diesen zwingend zu beachten sind (z.B. verzögerte Wiederbesetzung, Verzicht auf freiwillige leistungsorientierte-Zahlungen (LOB) u.a.m.)
  5. Die Finanzierung der Investitionen des Kreises erfolgt wirtschaftlich durch die Städte, also durch die Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der lokalen Wirtschaft. Bei der Entscheidungsfindung über die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt zwingend zu berücksichtigen.  Mehrbelastungen der Haushalte der kreisangehörigen Kommunen sind möglichst zu vermeiden. Daher sind vor allem die großen Hochbauvorhaben auf ihre zwingende Notwendigkeit dem Grund und der Höhe nach zu überprüfen. Die im aktuellen Entwurf der Finanzplanung enthaltenen Zinsaufwendungen und -auszahlungen für die Finanzierung der Sanierung des Kreishauses sind schon aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht zu veranschlagen, solange die verschiedenen Sanierungsalternativen noch nicht vorliegen.
  6. Eine Verabschiedung des Kreishaushaltes sollte zwingend erst erfolgen, wenn die von Kommunalministerin Scharrenbach angekündigte Veränderung des Haushaltsrechts bekannt und berücksichtigt ist. Sollten diese Auswirkungen auf den Umlagesatz haben, sind diese zu berücksichtigen.
  7. Spätestens für den Haushalt 2025 ist frühzeitig ein auf Maßnahmen bezogenes freiwilliges Haushaltssicherungskonzept (HSK) durch den Ennepe-Ruhr-Kreis aufzustellen. Den Städten werden die Eckpunkte im Rahmen der Benehmensherstellung vorgestellt. Nach Einschätzung der Städte liegt das Volumen eines solchen HSK über dem des globalen Minderaufwands.

Dass die Sparanstrengungen von Städten und Kreis nur Erfolg haben werden, wenn die Kommunen insgesamt und vor allem für ihre Sozial- und Jugendhilfeleistungen von Bund und Land auskömmlich finanziert werden, war zwischen Landrat und Stadtspitzen unstreitig. Die gemeinsamen Anstrengungen dazu werden unvermindert fortgesetzt.

Die Sprecher der Fraktionen im Kreistag haben in ersten Reaktionen die Prüfung der Einwendungen der Städte in den Haushaltsberatungen zugesagt.