DIE REGELN FÜR REISERÜCKKEHRER

Kreishaus in Schwelm (Archivbild: Strohdiek)
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Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Herbstferien in NRW enden, Reiserückkehrer müssen die aktuellen Corona-Einreisbestimmungen beachten. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die sich in Ländern erholt haben, die als Hochrisikogebiete gelten. Also zum Beispiel in der Türkei, Ägypten und den USA, Großbritannien, Rumänien und Slowenien, Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie dem Kosovo.

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Personen, die aus einem Hochrisikogebiet eingereist sind, müssen sich grundsätzlich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die einen geeigneten Nachweis über das Einreiseportal übermittelt haben. Eine Freitestung ist erst am sechsten Tag nach Einreise möglich. Nicht immunisierte Kinder unter zwölf Jahren müssen die Quarantäne für fünf Tage einhalten. Sie dürfen die Schule somit frühestens am sechsten Tag nach der Einreise wieder besuchen.

Die Einreiseanmeldung ist online möglich, weitere Informationen zu den Rückkehrregeln finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. Die Liste der Hochrisikogebiete ist derzeit lang und wird vom Robert Koch-Institut veröffentlicht.

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