Hattingen- Um zu verhindern, dass sich das Corona-Virus weiter ausbreitet, hat die Stadt Hattingen ihre Regelungen ergänzt. Die Nutzung von Camping- und Wohnmobilheimanlagen, sofern nicht vor Inkrafttreten der CoronaSchVO ein Erst- oder Zweitwohnsitz dort angemeldet war oder eine Nutzung zu beruflichen Zwecken erfolgt, ist untersagt.
Für Geschäfte gelten ab sofort auch neue Auflagen: Sofern bereitgestellte Einkaufswagen oder -körbe genutzt werden, sind diese im Griffbereich nach der jeweiligen Nutzung vom Betreiber zu desinfizieren. Alternativ können Einmalhandschuhe ausgehändigt werden.
Darüber hinaus wurde heute die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot von Tages-und Nachtpflegeeinrichtungen veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügungen vom 27. März 2020 sind im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht.
[Stand: 27. März 2020]