CORONA: KREIS ERLÄSST NEUE ALLGEMEINVERFÜGUNG

Die Corona-Zahlen im Ennepe-Ruhr-Kreis (Bildmontage: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Mit 55,53 wurde im Ennepe-Ruhr-Kreis am heutigen Montag erstmals der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten. Damit gilt der Kreis ab sofort als Risikogebiet.

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Die Kreisverwaltung hat hierauf nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert. Sie gilt ab Dienstag (20. Oktober) in allen neun kreisangehörigen Städten und ist strenger als die mit Blick auf das Überschreiten des 35er Wertes Ende letzter Woche erlassene Verfügung.

„Zwischen diesen beiden Verfügungen liegt ein Plus von 110 bestätigten Infektionen und 155 ausgesprochenen Quarantänen. Allein diese zwei Zahlen, die das Geschehen der letzten vier Tage abbilden, unterstreichen eindrucksvoll, warum Vorsicht und die AHA Regeln in diesen Tagen für jeden Einzelnen mehr denn je ganz weit oben stehen sollten“, macht Landrat Olaf Schade deutlich.

Auch in der Allgemeinverfügung, in der unmissverständlich rechtlich Verbindliches festgeschrieben ist, sieht Schade einen wichtigen Baustein, um sich gemeinsam gegen einen weiteren Anstieg und seine Folgen für alle Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis zu stemmen. (Hier geht es zur Allgemeinverfügung: Klick!)

Im öffentlichen Raum dürfen sich so aktuell maximal 5 Personen oder die Mitglieder von 2 Hausständen treffen. Zwischen 23 und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und Restaurants sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol und an Festen aus einem herausragenden Anlass wie beispielsweise Hochzeit, Taufe oder Jubiläen dürfen maximal 10 Personen teilnehmen.

„Dies gilt nach wie vor nicht für Zusammenkünfte in privaten Räumen. Allerdings sollte auch hier – so schwer es im Einzelfall auch sein mag – im Interesse aller Zurückhaltung der meistgeschätzte Ratgeber sein“, betont Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs.

An Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongressen dürfen ab Donnerstag, 22. Oktober, maximal 500 Personen im Freien und 250 in Innenräumen teilnehmen. Voraussetzung: Mindestens drei Tage vor dem Termin liegt dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vor. Ist dies nicht der Fall, liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 100. Davon betroffen sind beispielsweise die Bereiche Sport, Kultur und außerschulische Bildung. Details finden sich auf den Internetseiten des Landes NRW.

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sieht die Verfügung wie bereits seit Ende letzter Woche eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. Bei Veranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen müssen Zuschauer sowohl auf Steh- wie auf Sitzplätzen einen entsprechenden Schutz tragen. Identisches gilt für Besucher von Kulturveranstaltungen, Konzerten und Aufführungen sowie von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen.

Ebenso gilt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch bei allen Veranstaltungen, Versammlungen und Angeboten gewahrt werden, bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen.

In einer Anlage nennt die Verfügung aus dem Schwelmer Kreishaus Bereiche in den kreisangehörigen Städten, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. „Auch hier gilt folglich die Pflicht, nur mit Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs zu sein“, lautet ein wichtiger Hinweis des Krisenstabsleiters an die Adresse der Bürger.

Folgen hat die neue Lage auch für diejenigen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, die auf Reisen gehen möchten. Da der Kreis jetzt als Risikogebiet gilt, muss im Vorfeld der Fahrt abgeklärt werden, welche besonderen Regelungen für das Urlaubsziel zu beachten sind.

„Hier haben wir es bundesweit nach wie vor mit einer Vielzahl von verschiedensten Vorgaben zu tun. Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese gefühlt im Stundentakt verändern. Wir als Kreis fallen daher angesichts unserer weiteren Aufgaben als Reiseratgeber aus und bitten die Bürger, sich beim Vermieter, im Urlaubsort oder auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer selbstständig zu informieren“, so Schäfer.

Veröffentlichte Inzidenzwerte variieren je nach Behörde

Inzidenzwerte für den Ennepe-Ruhr-Kreis finden sich sowohl auf der Internetseite der Kreisverwaltung wie auch auf der Seite des Landeszentrums für Gesundheit NRW (LZG). Hier kann es zu Differenzen kommen. Hintergrund: Zum einen veröffentlicht die Kreisverwaltung die Inzidenzzahl vom Vormittag des aktuellen Tages und hat damit neue Fälle schon eingerechnet. Zum anderen werden die Daten des LZG aus einer anderen Datenbank gespeist, was zu einem zeitlichen Verzug bei der Veröffentlichung der Daten führen kann.