BÜRGERBETEILIGUNG ZUR PLATZBENENNUNG IN WELPER BESCHLOSSEN

Hattingen- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hattinger Rathaus freut sich über die Annahme ihres Antrags zur strukturierten Bürgerbeteiligung bei der Platzbenennung im Bereich Thingstraße/Im Welperfeld, im Stadtteil Welper. Der Antrag wurde am 13. Februar 2025 mit den Stimmen der SPD beschlossen und stellt einen wichtigen Schritt für mehr demokratische Mitbestimmung auf kommunaler Ebene dar.

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„Das starke Engagement der Interessensgemeinschaft Welper hat gezeigt, dass ein öffentliches Interesse an der Benennung des Platzes besteht. Dies nehmen wir ernst und wollen den Prozess demokratisch noch weiter stärken“, erklärt Oliver Degner, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Hattingen.

Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung ein transparentes Beteiligungsverfahren entwickelt, das allen Bewohnern Welpers die Möglichkeit gibt, sich aktiv in die Namensgebung der Freifläche an der Thingstraße/Im Welperfeld einzubringen. Dabei sind öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine breite Teilnahme sicherzustellen.

Thingstraße in Welper (Foto: Stadt Hattingen)

„Wir freuen uns, dass unser Antrag mit Unterstützung der SPD eine Mehrheit gefunden hat. Dies ist ein klares Zeichen für mehr demokratische Mitbestimmung in unserer Stadt“, so Degner weiter.

Die Umsetzung des Beteiligungsverfahrens soll nun im Rahmen der Stadtteilkonferenzen in erfolgen. Die Grünen in Hattingen rufen alle Bürger:innen dazu auf, sich aktiv an der Namensfindung zu beteiligen und so die Zukunft ihres Stadtteils mitzugestalten.

Mit über 7.000 Einwohnern ist Welper einer der größten Stadtteile Hattingens. Bisher konnten sich 106 Bürger an einer Befragung beteiligen, was einer Quote von 1,5 % entspricht. Ziel des nun beschlossenen Verfahrens ist es, möglichst viele Menschen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.