ANWOHNER SEHEN GEPLANTE SENIORENRESIDENZ KRITISCH

Die Ansichten der geplanten neuen Seniorenresidenz mit 80 Plätzen und 17 zusätzlichen Wohneinheiten. (Plan: Stadt Sprockhövel, Foto: Höffken)

Sprockhövel – Die stimmberechtigt Teilnehmenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz stimmten mehrheitlich in der Sitzung vom 09.05.2022 dem Antrag der Verwaltung zu, Abweichungen und Befreiungen des Bebauungsplanes Nr. 44 in einzelnen Punkten zu genehmigen, um die Errichtung der Seniorenresidenz zu ermöglichen. Die Mitglieder der SPD-Fraktion stimmten gegen den Antrag, insbesondere gegen die Dimension dieses Bauvorhabens.

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Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Seniorenresidenz für 80 Bewohner auf dem Grundstück „Hombergstraße 17“ vor. Des Weiteren ist im hinteren Gelände die Errichtung eines Wohngebäudes mit 17 Wohneinheiten und einer Nebenanlage für Fahrradabstellplätze und Entsorgungscontainer geplant.

Zudem sind insgesamt 35 Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen.Die Pflegeeinrichtung ist als dauerstationäre und teilstationäre Pflege, sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, vorgesehen. Das Haus bietet ausschließlich Einzelzimmer mit eigenem Duschbad an. Alle Bewohnerzimmer und Bäder sind barrierefrei geplant und einige Bewohnerzimmer sind komplett rollstuhlgerecht vorgesehen.

Die Bewohnerzimmer verteilen sich in sechs Wohngruppen auf den jeweiligen Etagen. Die dazugehörigen Räume wie Aufenthaltsräume und Nebenräume werden den jeweiligen Wohngruppen zugeordnet.Im Erdgeschoss soll zudem eine Cafeteria untergebracht werden. Im Dachgeschoss sind des Weiteren gemeinschaftliche Dachterrassen nach Süden, Osten und Westen vorgesehen.

Die Außenbereiche werden in verschiedene Zonen als Sinnesgarten, Therapiegarten und geschützte Terrassen gegliedert. Zusätzlich soll ein Wandelweg mit Hochbeeten südlich der Anlage angesiedelt werden. Die 17 Appartements in dem separaten Baukörper sollen anbieterverantwortet angeboten werden. Im Erdgeschoss befinden sich ein Gemeinschaftsgarten und Grillplatz. Auch hier ist im Dachgeschoss eine gemeinschaftliche Dachterrasse nach Süden vorgesehen. Das bauliche Konzept sieht eine zweigeschossige Bebauung mit zurückliegendem Staffelgeschoss und Flachdach vor. Die Erschließung erfolgt über die Hombergstraße, auf dem Grundstück sind 35 Pkw-Stellplätze und 30 Fahrradabstellplätze geplant.

Das Bauvorhaben entspricht im Wesentlichen der Bauvoranfrage, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz bereits in seiner Sitzung am 23.06.2021 beraten hat. Der Ausschuss hatte damals folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss stimmt dem Vorhaben nach Würdigung der nachbarlichen Interessen unter Abwägung der unterschiedlichen Belange zu.

Mit der aktuellen Vorlage der Stadtverwaltung wird eine erforderliche Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze und der Inanspruchnahme eines geringen Teils der Ausgleichsfläche vorgeschlagen. Bezüglich der Dachform ist eine Abweichung gemäß § 69 BauO NRW erforderlich.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden hat der Ausschuss am 09.05.2022 dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich entsprochen. Die Mitglieder der SPD-Fraktion stimmten dagegen.

Wolfram Junge (SPD) kritisierte den Umfang dieser geplanten Seniorenresidenz des Investors. Er vermisste diesbezüglich ein Konzept des späteren Betreibers über die Art dieser Pflegeeinrichtung und verwies auf die geringeren Bedarfszahlen des Pflegeschutzplanes des EN-Kreises für Sprockhövel.

Viele Anwohner als Zuhörer in der Sitzung

Viele Anwohner der Hombergstraße verfolgten die Sitzung des Stadtentwicklungausschusses, sehen die Notwendigkeit der Schaffung von Pflegeplätzen und betonten, dass die Einrichtung einer Seniorenresidenz in ihrem Wohngebiet von ihnen generell befürwortet wird. Nach den ruhrkanalNEWS vorliegenden Unterlagen kritisieren die Anwohner bezüglich des geplanten Bauvorhabens:  

1. Die schon seit Jahren unzumutbare Verkehrssituation in der Hombergstraße, u.a. durch den zunehmenden Schwerlastverkehr mit fast täglichen Gefährdungssituationen und bereits überlastete Parkraumsituation in der Hombergstraße bis in das Wohngebiet „Am Westen“

Die Anwohner begrüßen, dass nach den Gesprächen der Bürgermeisterin nun zwei Eigentümer/Gewerbetreibende der Hombergstr. 33 und Auf dem Bruch 11 grundsätzlich eine Anbindung an die Umgehungsstraße L70n befürworten. Die Firma Hombergstr. 11-13 zeigt sich leider nur bereit, die Anbindung für die Zeit der Umleitung während der Straßen-/Kanalbaumaßnahme nutzen zu wollen.

Hierzu fragen die Anwohner: Wie ist der Stand der Straßenplanung für die Anbindung der Gewerbebetriebe? Was bedeutet „kurz- bis mittelfristig kommt es zu einer Entlastung der Hombergstraße“? Kann ein erster Abschnitt der Umgehungsstraße L70n (vom Kreisverkehr bis zum Abzweig zu den Gewerbegebieten) vorzeitig freigegeben werden, um diesen dann zusammen mit der neuen Planstraße als Baustraße und später als Anbindung für die Seniorenresidenz zu nutzen?

Die Anwohner vertreten die Position, dass der Anschluss der Gewerbebetriebe an die Umgehungsstraße L70n (neue „Planstraße“) – inklusive eines Anschlusses der Seniorenresidenz an die Planstraße – zeitlich vor der Erteilung der Baugenehmigung für die Seniorenresidenz erfolgen muss, um der Verkehrssicherheit aller Anwohner, aber insbesondere der Kinder und Senioren, Rechnung zu tragen.

Das Gelände an der Hombergstraße, auf dem die neue Seniorenresidenz errichtet werden soll. (Foto: Höffken)

2. Die dringende Sanierungsbedürftigkeit des Mischwasserkanals in der Hombergstraße und die zu befürchtende Überlastung des Kanals durch den Anschluss der Seniorenresidenz mit 80 Wohneinheiten plus 17 Wohneinheiten

Die Sanierung bzw. Beseitigung hydraulischer Mängel gehören zum pflichtgemäßen Betrieb der kommunalen Abwasserbeseitigung. Schon das alte Abwasserbeseitigungskonzept 2016-2022 sah unter Nr.1.7.11 eine hydraulische Sanierung des Mischwasserkanals Hombergstraße vor, denn das Kanalnetz in der Hombergstraße entspricht schon seit Jahren nicht mehr den heutigen Anforderungen (Punkt 7.2.5 des ABK 2022-2027). So kam es in den vergangenen Jahren mehrfach zu Kellerflutungen in der Hombergstraße sowie in der Straße Am Westen.

Viele Anwohner vertreten die Position, dass die Sanierung des Abwasserkanals und die bisher nicht durchgeführte Vergrößerung des Kanalquerschnitts in der Hombergstraße vor Baubeginn erfolgen muss, da sie eine erhöhte Gefahr erneuter Kellerflutungen und Schäden an ihren Häusern nicht akzeptieren würden.

Eine wirkliche Entlastung durch die Straßen-/Kanalbaumaßnahme in der Hombergstraße sei ja erst 2027 zu erwarten (bei einem geplanten Start der Maßnahme in 2025, für die es keine Garantie gibt, wie die Vergangenheit zeigt).

Hierzu haben die Anwohner folgende Fragen:

Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Prüfung der Entwässerung des Bauvorhabens Seniorenresidenz durch die Verwaltung und durch den Kreis im laufenden Baugenehmigungsverfahren?

Welche Möglichkeiten/Auflagen können hier zur Entschärfung der Situation ergriffen werden?

3. Versiegelung der Flächen

Es ist zu bedenken, dass auf dem Grundstück Hombergstraße 17 ca. 4000 qm Fläche versiegelt werden (zwei Gebäudekomplexe, Stellflächen, Terrassen, Gehwege), so dass es eine signifikante Zunahme an Oberflächenwasser bei Regenereignissen geben wird. Sollte dieses Wasser ebenfalls über den sanierungsbedürftigen Kanal abgeführt werden, so steigt die Gefahr der Kellerflutungen. Schon bei stärkeren Regenfällen (und hier sind keineswegs nur die Extremwetterlagen gemeint) kann man entlang der Hombergstraße aufgrund ihres Gefälles regelmäßig „Sturzbäche“ beobachten.

Die Lösung der Problematik unzumutbare Mehrbelastung des Kanals durch Einleitung von Schmutzwasser und Oberflächenwasser durch die Größe des Bauvorhabens Seniorenresidenz muss vor Baugenehmigung erfolgen.   

4. Geplante Anlieferungs- und Müllentsorgungssituation

Das Abfallaufkommen im Pflegebereich ist beträchtlich. Zu den üblichen Abfällen einer Pflegeeinrichtung gehören neben Großküchenabfällen, die Inkontinenzabfälle, medizinische Abfälle und bei Infektionskrankheiten auch kontaminierte Abfälle, die nicht in die Umgebung gelangen dürfen. Der geplante Platz für die Müllcontainer liegt vor dem Gebäude und direkt vor angrenzenden Wohngebäuden. Somit kann es zu einer Geruchsbelästigung kommen. Bei Neubauten werden heutzutage aufgrund der möglichen Geruchsbelästigung und Rücksichtnahme auf die angrenzende Wohnbebauung andere Lösungen gewählt, wie z.B. Lagerung im Keller.  

Da der geplante Bereich für die Anlieferung und Entsorgung sehr nah an der Hombergstraße liegt und dort zusätzlich die Müllcontainer stehen sollen, sind in diesem Bereich Verkehrsgefährdungen schon vorprogrammiert. Die LKW werden bei der Anlieferung und Abholung regelmäßig mit einem Teil des Fahrzeuges auf der öffentlichen Straße stehen müssen. Dies wird die unter Punkt 1 beschriebene Verkehrssituation weiter verschärfen.

Hier ist eine genauere Prüfung erforderlich und eine anwohnerverträgliche Lösung zu suchen.

5. Dachform des neuen Gebäudes

Die geplante Dachform der beiden Gebäude als Staffelgeschoss mit Flachdach führt zu einem massiven Baukörper und wirkt wie 3 Vollgeschosse.

Der Bebauungsplan Nr. 44 sieht 2 Vollgeschosse mit einem Satteldach einer Neigung von 38 – 42° vor, in Anlehnung an die vorhandene Bebauung. Viele anwohner sind der Auffassung, dass die geplante Dachform nicht in die vorhandene Wohnbebauung passt und das Erscheinungsbild beeinträchtigt. Da das Staffelgeschoss nur minimal zurückspringt, erfolgt die Ansicht der gegenüberliegenden Wohngebäude der Hombergstrasse auf einen massiven Baukörper mit drei Vollgeschossen.

Dies ergibt sich daraus, dass hier ein Staffelgeschoss gebaut werden soll, dass nur minimal nach hinten zurückspringt. Über den größten Teil des Gebäudes entsteht so eine dritte Etage, die wie ein Vollgeschoss wirkt. Der gesamte Baukörper fügt sich nicht harmonisch in die übliche, angrenzende Wohnbebauung ein.

Soweit die Bedenken der sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossenen Anwohner der geplanten neuen Seniorenresidenz. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird über das weitere Vorgehen beschließen.