AMTSGERICHT UND LANDGERICHT: SCHÖFFEN UND JUGENDSCHÖFFEN GESUCHT

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – In diesem Jahr finden die Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hattingen stellen bis Mitte 2023 Vorschlagslisten zur Wahl von Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Hattingen und die Strafkammern beim Landgericht Essen auf.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Aus diesen Listen werden dann durch einen besonderen Wahlausschuss beim Amtsgericht Hattingen die Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt.

Landgericht Essen (Foto: Höffken)

Wer Interesse am Schöffenamt beziehungsweise am Jugendschöffenamt hat und die nötigen Voraussetzungen dazu mitbringt, kann sich bis zum 20. April 2023 bei der Stadtverwaltung Hattingen bewerben.

Ansprechpartnerin für die Schöffenwahl: Jaqueline Beckers, Telefon: (02324) 204-4034, Telefax: (02324) 204 4035 oder per E-Mail
Ansprechpartnerin für die Jugendschöffenwahl: Tanja Smolla, Telefon: (02324) 204-4201, Telefax: (02324) 204 84201 oder per E-Mail