FLÜCHTLINGE, FÖRDERMITTEL UND BAURECHT

Das Rathaus Sprockhövel (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Aus den letzten Sitzungen der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Denkmalschutz und aus dem Ausschuss Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe in dieser Woche sind noch Zahlen und Fakten zu veröffentlichen.

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Aktueller Sachstand zu Asylbewerberzahlen und Unterkunftskapazitäten

Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe – Sitzung vom 05. Juni 2025 (Foto: Höffken)

Am 2. Mai 2025 befinden sich 202 Personen in städtischen Unterkünften, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Hinzukommen 230 Personen, die in städtischen Gemeinschaftsunterkünften wohnen, obwohl sie Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen oder einer Arbeit nachgehen (sogenannte Fehlbeleger). 120 Personen sind privat untergebracht, davon wohnen 13 Personen in Wohnungen der ZGS.

Aktuelle Aufnahmequote:

Die Verteilstatistik des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW weist mit Stand vom 2. Mai 2025 eine Aufnahmequote von 99,96 % auf. Die Aufnahmeverpflichtung liegt demnach bei 0 Personen. Die Aufnahmeverpflichtung für Personen mit Wohnsitzauflage nach § 12 a des Aufenthaltsgesetzes erfüllt die Stadt Sprockhövel aktuell mit 123,38 % (61 Personen über der Soll-Verpflichtung). Aktuell werden durchschnittlich etwa 2 Personen pro Woche zugewiesen.

Aktuelle Unterbringungssituation:

Der Container in Merklinghausen 4c wird zukünftig als Erstaufnahmeeinrichtung fungieren, um Umzüge in die naheliegenden Wohnungen zu erleichtern. Es finden wechselnde Vor- Ort- Termine durch die mobile Sozialarbeit statt. Verpflichtende Veranstaltungstermine zu den Themen Hygiene und Hausordnung erfolgen in regelmäßigen Abständen.

Die Unterkünfte Timmersholt sowie Gevelsberger Str. sollen ebenfalls eine Aufwertung erfahren. Ziel ist es, dass alle Unterkünfte einen vergleichbaren Unterbringungsstandard aufweisen. Zur Erreichung dieses Ziels wird eine Begehung der Unterkünfte mit den Kollegen der ZGS und den zuständigen Hausmeistern erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, inwiefern Verbesserungen zusammen mit den Bewohnern realisiert werden können.

Weitere Flüchtlingsunterkunft entsteht an der Hiddinghauser Straße

Flüchtlingsunterbringung: Auf der Hiddinghauser Straße werden zwei neue Wohnheime für Geflüchtete errichtet, der Boden für eine weitere Wohnheimanlage vorbereitet. (Grafik: Stadt Sprockhövel, Foto: Höffken)

Bereits am 20. November 2023 wurde in der damaligen Sitzung des Betriebsausschusses die ZGS mit der Errichtung von zwei Wohnanlagen zur Unterbringung von Geflüchteten an der Hiddinghauser Straße(oberhalb des Feuerwehrhauses der Löschzuges Niedersprockhövel) beauftragt.

Im Hinblick auf die derzeitigen Zuweisungszahlen, des potenziellen Rückbaus der Container an der Dresdener Straße und dem perspektivischen Entfall der Unterbringungskapazitäten an der Beisenbruchstraße (ehemaliges Hauhinco-Gebäude) wurden Möglichkeiten zur Erweiterung des Standorts Hiddinghauserstraße 9 untersucht, um auf zukünftige Veränderung besser vorbereitet zu sein.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses beschlossen daher im Dezember 2024, die Errichtung der derzeit in Planung befindlichen Gebäude in der Hiddinghauser Straße insoweit abzuändern, dass eine spätere Aufstockung dieser Gebäude um ein Geschoß möglich wäre (ca. weitere 35 Personen je Gebäude). Vorgesehen sind hier Holz-Systemelemente in Modulbauweise.

Die Mehrkosten betragen für die statische Vorbereitung für eine mögliche spätere Aufstockung brutto 183.498 € für beide Gebäude, so die ZGS in ihrer damaligen Vorlage. Sollte später aufgestockt werden müssen, wird mit weiteren ca.  2.1 Mio € für beide Gebäude gerechnet.

Neben den beiden jetzt beauftragten Gebäuden zur Unterbringung Geflüchteter informierte die ZGS in der Vergangenheit darüber, dass zusätzlich zu den beiden Mobilcontainern an dieser Stelle Platz für noch einen Container vorhanden ist (60-70 Personen bei 2-geschoßiger Bauweise).

In diesem Jahr wird mit den Vorbereitungen für den Aufbau der neuen Unterkünfte an der Hiddinghauser Straße begonnen, die Realisierung erfolgt dann im kommenden Jahr 2026.

Bewilligte Fördermittel

Ausschuss f. Stadtentw. u. Denkmalschutz in seiner Sitzung am 02.06.2025 (Foto: Höffken)

Im Stadtentwicklungsausschuss wurde darüber informiert, dass die Verwaltung im Rahmen der Städtebauförderung hinsichtlich der Mittelstraße nach Genehmigung des Überführungsantrages aus dem STEP 2025 somit ca. 1,993 Mio. Euro Förderung zur Refinanzierung der Planungskosten erhält. Dieses gilt auch für den Bau des 1. Abschnitts der Umgestaltung der Mittelstraße und der Anbindung Friedhofstr. an die Glückauf-Trasse. Zudem wurde auch das Multifunktionale Begegnungszentrum als grundsätzlich förderfähig eingestuft. Ein Termin mit dem Ministerium ist für den 7. Juli 2025 vorgesehen.

Zweckentfremdung“ einer Garage

Zu den derzeitig teils intensiven Diskussionen in verschiedenen Plattformen über die Nutzung einer Garage als Werkstatt für den Gitarrenbau hat die Stadtverwaltung nunmehr ihre vollumfängliche Stellungnahme veröffentlicht, aus der bisher pressemäßig immer nur bruchstückhaft zitiert wurde:

Der Bauaufsicht der Stadt Sprockhövel liegen seit kurzem Erkenntnisse über die Nutzung der berichtsgegenständlichen Garagen als Holzwerkstatt für den Bau von Gitarren vor. Nach Ermittlungen auch auf der Homepage des Betreibers, handelte es sich hierbei augenscheinlich um eine gewerbliche Nutzung mit professionellen Maschinen, ähnlich einer Schreinerei. Die Garagen stehen direkt an der Nachbargrenze. Werkstattnutzungen an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn ohne Abstandsflächen sind in der Regel unzulässig. Die Garagen sind in das Wohnhaus integriert und grenzen direkt an Wohnräume. Zudem schienen weitere Räume des Gebäudes umgebaut und genutzt zu werden, wodurch augenscheinlich erhebliche brandschutztechnische Mängel bestanden. Im Übrigen sind in der Regel auch Parkplätze für derartige Nutzungen nachzuweisen, die auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden müssen, zumal im Straßenraum der Bochumer Straße nur sehr wenige Parkplätze zur Verfügung stehen. 

Eine entsprechende Baugenehmigung liegt der Stadt für diese Nutzung nicht vor, sodass von einer illegalen Änderung der genehmigten Nutzung ausgegangen werden muss.   

Die Bauaufsicht entschloss sich im Rahmen der Ermittlungen und zur Vorbereitung der Entscheidung, ob sie hier ordnungsbehördlich tätig wird, einen Ortstermin zur Inaugenscheinnahme durchzuführen. Die Erkenntnisse aus dem Ortstermin bestätigten den geschilderten Verdacht, sodass in diesem Fall eine Gefahr für Leib und Leben der Nutzer, Kunden und Nachbarn besteht. Die Entscheidung, in welchen Fällen die Bauaufsicht ordnungsbehördlich einschreitet, wird im Rahmen der Ermessensausübung in jedem Einzelfall abgewogen. 

Dem Nutzer steht es nun frei, überprüfen zu lassen, ob die durchgeführte Nutzungsänderung nachträglich durch ein Baugenehmigungsverfahren zu legalisieren ist. Die Stadt Sprockhövel unterstützt ihn dabei nach Kräften und steht gerne zu diesbezüglichen Beratungen bereit. Allerdings wurde dieses Angebot leider nicht in Anspruch genommen. Stattdessen hat der Werkstattbetreiber sich direkt an die Presse gewandt. Außerdem wurde das förmliche ordnungsbehördliche Verfahren noch gar nicht eingeleitet. Der Stadt Sprockhövel liegen neben den Anliegen der Bürgerschaft und Unternehmen auch jene der Kleinstunternehmen und selbstständigen Handwerker*innen am Herzen. In Ausübung ihrer gesetzlichen Pflichten, insbesondere wie in diesem Fall der Abwehr von Gefahren, kann und darf aber kein Unterschied gemacht werden.