LEBEN UND WOHNEN IN SPROCKHÖVEL

Das Rathaus Sprockhövel (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Das Jahr 2024 geht zu Ende – das Neue Jahr 2025 steht bevor. Zeit und Gelegenheit, kurz noch einmal zusammenzufassen, was sich für die rund 25.000 Bürgerinnen und Bürger in Sprockhövel ab 1. Januar 2025 ändert.

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Hier noch einmal die Aufteilung der Bewohnerinnen und Bewohner nach den Stadtteilen (Stand Oktober 2024 – Quelle: Stadt Sprockhövel):

Haushalt 2025/2026 der Stadtverwaltung

Der städtische Haushalt für die Jahre 2025/2026 wurde von Bürgermeisterin Sabine Noll (CDU) am 10. Oktober 2024 eingebracht und in den Fraktionen erörtert. Der noch Anfang des Jahres für 2024 befürchtete Haushaltsverlust von ca. 5 Mio. Euro bestätigte sich nicht, vielmehr ist aufgrund höherer Gewerbesteuer-Einnahmen sogar mit einem geringen Haushalts-Plus am Ende dieses Jahres zu rechnen.

Es ergaben sich zum ersten Haushaltsentwurf drei entsprechende Änderungslisten, die vom Rat der Stadt Sprockhövel in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 wie folgt beschlossen wurden. Jeweiliger Beschluss: Die 1.,2. und 3. Änderungsliste zum Haushaltsplan 2025/2026 wurde durch den Rat der Stadt Sprockhövel mit folgendem Beratungsergebnis beschlossen:

34 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) (FDP)

Wie in den Vorjahren haben die Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Parteien CDU, Bündnis90/Grüne, SPD und FDP in ihren jeweiligen Haushaltsreden ihre Auffassungen zum eingebrachten Haushalt der Stadtverwaltung zum Ausdruck gebracht.

Grundsteuer-Hebesätze

Die SPD-Fraktion beantragte im Gegensatz zum Vorschlag der Verwaltung differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B, um eine nach ihrer Auffassung zu befürchtende Mehrbelastung von Wohngrundstücken im Vergleich zu Gewerbeimmobilien zu vermeiden.

Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer wurden für das Gebiet der Stadt Sprockhövel am 12. Dezember 2024 dann wie folgt für das Jahr 2025 festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 730 v.H. (davon entfallen 30 v.H. auf die Finanzierung der Straßenreinigungskosten). Die Grundsteuer B bleibt also vorerst mit einem einheitlichen Hebesatz unverändert.

Ob sich für Eigentümer und Mieter die Grundbesitzabgaben hinsichtlich der Grundsteuer B ändern, ist nicht nur vom Hebesatz, sondern vielmehr vom ab 01.01.2025 geltenden Steuermessbetrag abhängig, den das Finanzamt den Steuerzahlern in einem Festsetzungsbescheid mitgeteilt hat.

In Hattingen wurde die Grundsteuer B auf 995 festgesetzt, in Witten (differenzierter Hebesatz) auf 1.110 für Wohngrundstücke und 1.896 für Nicht-Wohngrundstücke, in Bochum (ebenfalls differenzierter Hebesatz) auf 645 Prozent für Wohngrundstücke und 1.190 Prozentpunkte für Nicht-Wohngrundstücke.

2. Gewerbesteuer 490 v.H.

In der Sitzung des Stadtrates erlangte dann der entsprechende Beschluss Rechtskraft:

Der beigefügte Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Sprockhövel wird gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), (SPD) 1 Stimmenthaltung(en) (WfS)

Höhere Gebühren für die „Abfallbeseitigung“ ab 2025

Die Abfallbeseitigung wird ab 2025 insgesamt teurer. Nach dem Vorschlag der Verwaltung werden die Gebührensätze für den Restabfall um ca. 19,51%, die Gebührensätze für den Bio-Abfall um ca. 15,83% steigen.

Die stimmberechtigt Teilnehmenden im Stadtrat beschlossen dann am 12. Dezember 2024 einstimmig die vorgenannten Gebühren-Anpassungen ab 01. Januar 2025.

Höhere Gebühren für die „Entwässerung“ für 2025

Die Niederschlagswassergebühr steigt von 1,06 EUR/qm auf 1,19 EUR/qm und die Schmutzwassergebühr Kanal steigt von 3,47 EUR/cbm auf 3,85 EUR/cbm.

Auch dieser Beschluss wurde vom Stadtrat einstimmig gefasst.

Hundesteuer wurde nicht verändert

Die Hundesteuer wurde seit 2020 nicht verändert.

Neue Gebühren für den „Kommunalfriedhof“ für 2025

Nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung wird unter Kostengesichtspunkten das Beerdigen auf dem städtischen Kommunalfriedhof in Niedersprockhövel deutlich teurer. Die Gebührensätze für die Grabnutzung steigen teils drastisch – unter Berücksichtigung der gewählten dreijährigen Kalkulationsbasis wurden die neuen Gebühren vom Stadtrat am 12. Dezember 2024 einstimmig beschlossen.

Die Gebühren der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Sprockhövel der Evangelischen Kirchengemeinde Bredenscheid-Sprockhövel weichen teils deutlich von den jetzt ab 01. Januar 2025 geltenden Gebühren des Kommunalfriedhofes ab.