37-JÄHRIGER WEGEN SEXUELLER BELÄSTIGUNG VERURTEILT

Amtsgericht Hattingen (Foto: Höffken)

Hattingen – Vier Stunden dauerte die heutige (13. Februar 2023) Hauptverhandlung, in der sich ein 37-Jähriger vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes wegen sexueller Belästigung zu verantworten hatte.

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Der Angeklagte erschien in Begleitung von zwei Verteidigern. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft verlas die Anklageschrift. Darin wurde dem Angeklagten vorgeworfen, kurz vor Weihnachten 2021 als Betreuer in einem Jugendbildungszentrum eine zum Tatzeitpunkt 18-Jährige sexuell belästigt zu haben.

Im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme einer auswärtigen Schule mit über hundert Schülerinnen und Schülern in einem Jugendbildungszentrum, kam es nach den Veranstaltungen kurz vor Weihnachten 2021 zu lockeren Gesprächen zwischen den Betreuern des Jugendbildungszentrums und den Jugendlichen.

Während einer Raucherpause soll der Angeklagte, der als einer der Betreuer der Einrichtung tätig war, mit der betroffenen jungen Frau ein längeres Gespräch geführt haben. Man verstand sich gut, hatte ein wenig Alkohol getrunken und später begleitete die junge Frau den Angeklagten noch in einen Seminarraum, weil dieser den Raum noch für seine Veranstaltung am nächsten Tag vorbereiten wollte.

Dort soll der Angeklagte die junge Frau dann zweimal geküsst, gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen dann umarmt und ihren Körper abgetastet haben. „Wenn ich ihm sagen würde, welche Farbe meine Unterwäsche habe, könne ich gehen“, schilderte die junge Frau das Ende ihres Beisammenseins mit dem Angeklagten in dem Seminarraum. An weitere intime Übergriffe dabei erinnerte sich die junge Frau erst wieder während ihrer Aussage vor Gericht.

Alle Vorwürfe bestritt der Angeklagte vehement und schilderte das Geschehene vollkommen gegensätzlich zu den Aussagen der betroffenen jungen Frau. Nach Aussage des 37-Jährigen habe er die junge Frau überhaupt nicht körperlich angefasst. Er habe mit ihr ein nettes Gespräch geführt und er bedauere im Nachhinein sehr, als langjähriger Betreuer in dem Jugendbildungszentrum die Türe zum Seminarraum bei diesem Vorfall nicht offen gelassen zu haben.

Die „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ zwischen dem Angeklagten und den Aussagen der jungen Frau und eines weiteren Mitschülers, der ebenfalls an diesem Wochenende in dem Jugendbildungszentrum war, blieb bis zum Ende der Hauptverhandlung bestehen.

Die 18-Jährige will schon öfter kleinere Übergriffe von Männern erlitten haben müssen und sagte, „man verdrängt es zwar, hat es aber immer wieder mal im Kopf“.

Ein kurzfristig gestellter Beweisantrag der Anwälte des Angeklagten, weitere Zeugen zu den Anklagevorwürfen zu hören, wurde vom Vorsitzenden Richter Kimmeskamp abgelehnt.

Betreuer des Jugendbildungszentrums bereits mehrfach vorbestraft

Erstaunlich war für alle Zuhörerinnen und Zuhörer in der öffentlichen Hauptverhandlung zu hören, dass der als langjähriger Betreuer in dem Jugendbildungszentrum tätige Angeklagte bereits wegen Diebstahls mit Waffen und räuberischem Diebstahl vorbestraft ist, unter Kleptomanie leidet und zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten stand. Außerdem teilte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mit, dass den Angeklagten in Kürze ein weiteres Strafverfahren erwartet.

Eine Nachfrage von ruhrkanalNEWS bei dem Jungendbildungszentrum nach den Auswahl- und Überprüfungskriterien der für die Jungendbetreuung dort eingesetzten Betreuer wurde noch nicht beantwortet.

Am Ende der Beweisaufnahme ging es dann in den Plädoyers gegensätzlich weiter.

Staatsanwältin beantragt Gefängnis – Rechtsanwälte plädieren auf Freispruch

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die Anklagevorwürfe als bestätigt an und plädierte an den Strafrichter, gegen den bereits vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung zu verhängen.

Rechtsanwalt Malberg plädierte für seinen Mandanten auf Freispruch, da die Beweisaufnahme die Anklagevorwürfe nicht bestätigt hätten. „Die Sache ist zweifelhaft“, sagte der Anwalt. Auch Rechtsanwalt Paßmann, ein weiterer Anwalt des Angeklagten, plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten. Er zeigte unmittelbare Widersprüche bei den Zeugenaussagen auf und der Tatnachweis war seiner Meinung nach mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nicht zu erbringen.

Richter Kimmeskamp sprach dann am Ende der Hauptverhandlung sein Urteil „Im Namen des Volkes“. Er verurteilte den bereits vorbestraften 37-Jährigen wegen sexueller Belästigung – und das noch innerhalb einer laufenden Bewährungszeit – zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro = 3.600 Euro.

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Erläuterung: Strafgesetzbuch (StGB) § 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

UPDATE: Die Abteilungsleitung des Jugendbildungszentrums teilte unserer Redaktion am 15.02.2023 mit, dass die Voraussetzungen für die uneingeschränkte Eignung der Betreuer des Jugendbildungszentrums angepasst wurden. Diese beinhalten neben der fachlichen Eignung u.a. auch die wiederkehrende Hereingabe eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.