TERRASSENÜBERDACHUNG OFT GENEHMIGUNGSPFLICHTIG

Terrasse Canva (Engel & Völkers Bochum/Hattingen)

Hattingen/Bochum – Mit dem Bau einer Terrassenüberdachung kann der Wert einer Immobilie gesteigert werden. Wer eine Terrassenüberdachung in Hattingen oder Bochum plant, muss prüfen, ob eine Baugenehmigung benötigt wird. Darüber hinaus gibt es auch für Bauten, die nicht genehmigungspflichtig sind, eine Reihe von Bauordnungen, die es zu beachten gilt.

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In Nordrhein-Westfalen sind Terrassenüberdachungen als genehmigungspflichtige Bauvorhaben eingestuft. Dies gilt aber nur für Bauten ab einer bestimmten Größe. Für eine Terrassenüberdachung muss erst ab einer Fläche von mehr als 30 Quadratmetern und einer Tiefe von mehr als 4,5 Metern eine Genehmigung eingeholt werden. Diese erhält man vom zuständigen Bauamt der Stadt.

Unabhängig davon, ob eine Überdachung für den Außenbereich genehmigungspflichtig ist oder nicht, gelten eine Reihe von Bauverordnungen. Als einfaches Bauvorhaben sind Dachterrassen an komplexe Auflagen gebunden.

Pressefoto Engel & Völkers Bochum/Hattingen

Aktuell gilt es die folgenden Dinge für den Bau zu beachten:

Kommen tragende Stützen zum Einsatz, müssen diese nach der Brandschutzverordnung ausreichend lang sein. Darüber hinaus müssen sie standsicher verbaut werden. Das Terrassendach muss im Fall einer sogenannten Brandbeanspruchung von außen – etwa durch Flugfeuer oder Strahlwärme – lange genug widerstandsfähig sein.

„Wie auch bei allen anderen Bauten greift die Brandschutzverordnung. Dies bedeutet, dass die Überdachungen im Außenbereich unter anderem so anzubringen und aufzustellen sind, dass Flammen im Brandfall nicht auf andere Gebäudeteile oder angrenzende Grundstücke überschlagen“, erklärt Christian Kretzmann, Geschäftsführer Engel & Völkers Bochum/Hattingen. Grundsätzlich besteht zudem die Vorschrift, dass die Terrassenüberdachung zur Nachbargrenze einen Abstand von drei Metern haben muss. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Reihenhäuser, deren Grundstücke nicht breit genug ist. In diesem Fall muss eine Erlaubnis von den Nachbarn eingeholt werden – und zwar vor Baubeginn.

Mehr Infos zum Thema finden Sie im Engel & Völkers Blog-Beitrag.