261 MENSCHEN WURDEN EINGEBÜRGERT

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Ausländerämter der Kreisverwaltung und der Stadt Witten haben im letzten Jahr 261 Einbürgerungsurkunden übergeben, coronabedingt 117 weniger als 2019. Für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter/Ruhr meldet die zuständige Kreisverwaltung 142 neue Staatsbürger, Vorjahr 272. Für Witten lauten die Zahlen 119, Vorjahr 166.

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Die Kreisverwaltung führt für die von ihr betreuten acht Städte folgende Details auf: Spitzenreiter waren Hattingen (32), Schwelm (28) und Gevelsberg (24), gefolgt von Ennepetal (16), Wetter (15), sowie Herdecke (13), Sprockhövel (11) und Breckerfeld (3).

21 der neuen Bundesbürger wechselten in diesen Städten von der türkischen in die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenfalls stärker vertreten waren Menschen aus Serbien (12), Kosovo (9), Sri Lanka (8), Großbritannien und Jordanien (je 7) und Syrien (5).

Weitere Personen unter den insgesamt 45 Nationalitäten von fünf Kontinenten waren unter anderem Neubürger aus Thailand und Indien, Südafrika, Italien und Polen, Peru und Mexiko.

Grundlage für eine Einbürgerung sind eine Vielzahl von Unterlagen, die die Antragsteller im Laufe des Verfahrens vorzulegen haben. Dazu zählen Pass, Geburts- und Heiratsurkunden, Nachweise über Schul- und Berufsausbildung, Verdienst und Alterssicherung sowie Arbeits- und Mietverträge.

Ein Teil der Dokumente muss dabei aus dem Heimatland beschafft und übersetzt werden. Zudem werden über alle Antragsteller Auskünfte bei Verfassungsschutz und Polizei sowie aus dem Bundeszentralregister eingeholt und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie über die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind nachzuweisen.

Ihr Bekenntnis zur deutschen Verfassung und den darin verankerten Menschenrechten, der Volkssouveränität, der Trennung der Staatsgewalten sowie dem Recht auf eine parlamentarische Opposition dokumentieren alle Beteiligten mit dem Satz: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“