TEMPO 30 UND DEUTLICH WENIGER LKW – HAUPTSTRASSE SOLL „LEBENSWERTER ORTSKERN“ WERDEN

Die Hauptstraße in Niedersprockhövel am frühen Morgen (Foto: Höffken)

Sprockhövel – In der nächsten Sitzung des öffentlich tagenden Stadtrates am 20. Juni 2024 schlägt die Stadtverwaltung den Teilnehmenden des Stadtrates vor, für die Hauptstraße kurzfristig zu realisierende verkehrsverändernde Maßnahmen zu beschließen.

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Nachdem die Glückauf-Allee, wohl Deutschlands einzige Allee-Straße ohne einen einzigen Baum am Straßenrand, seit dem 04. März 2024 für die Benutzung freigegeben wurde, wird diese Ortsumgehung von vielen Verkehrsteilnehmenden rege genutzt. Spürbar ist auch, dass viele Lkw bereits diese neue Straße nutzen und damit die Hauptstraße entlasten.

Ergänzung zum Mobilitätskonzept

Die Stadtverwaltung hat jetzt zum Mobilitätskonzept eine Ergänzung vorgenommen und schlägt den Stimmberechtigten des Stadtrates vor, weitergehende Maßnahmen zu beschließen, um die Hauptstraße als Einkaufsstraße und lebenswerter Raum in Niedersprockhövel weiter aufzuwerten.

Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW bestehen laut Stadtverwaltung keine Bedenken, auch vor der offiziellen Abstufung und Übernahme der Straßenbaulast der L70 (Hauptstraße und Mühlenstraße) als Gemeindestraße durch die Stadt Sprockhövel folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
  • Sperrung für Schwerverkehr (ausgenommen Anlieferungen und ÖPNV).

Die Planungen für die zukünftige Gemeindestraße zielen auf eine 20-Zone ab, um den zentralen städtischen Bereich mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion sicher zu gestalten. Dafür wären jedoch noch gewisse Voraussetzungen wie z.B. die Entfernung der gestrichelten Mittellinie und der Fußgängerampel zu erfüllen.

Radverkehr kommt auf die Fahrbahn

Da dies nicht zeitig umzusetzen ist, wird übergangsweise die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Damit einhergehend kann der

  • Radverkehr auf die Fahrbahn verlegt werden,
  • die Freigabe des Gehweges für Radfahrer entfällt damit.

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet dies innerhalb der Ortsdurchfahrt zwischen Mühlenstraße und Kreisverkehrsplatz L70n an. Diese Maßnahmen des Konzeptes sollen laut Stadtverwaltung kurzfristig vorgenommen werden, weitere Maßnahmen bedürfen der genaueren Planung und Abstimmung.

Jetzt werden sich die Vertreter der Parteien in der nächsten Ratssitzung mit diesem Beschlussvorschlag beschäftigen und darüber abstimmen.

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