Hattingen- Die Stadt weist darauf hin, dass Bürger und Bürgerinnen der Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem städtischen Melderegister, zum Beispiel an die Bundeswehr, widersprechen können.
Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich zum 31. März 2022 Familienname, Vorname und aktuelle Adresse zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden.
Nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist eine Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Auf die Möglichkeit von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wird durch ortsübliche Bekanntmachung hingewiesen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt nur noch auf der Internetseite der Stadt Hattingen, zuletzt am 14. Januar 2022. Diese Bekanntmachung enthält darüber hinaus den Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Übermittlung von Meldedaten in anderen Fällen, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, an Mandatsträger und Adressbuchverlagen. Die nächste Bekanntmachung erfolgt in diesen Tagen.
Der Widerspruch ist mit einem Formular möglich, das auch im städtischen Internetauftritt bereitgestellt wird. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann beim Bürgerbüro in der Bahnhofstraße 48 abgegeben oder in den dortigen Briefkasten eingeworfen oder der Stadtverwaltung auf dem Postweg zugeleitet werden.