WASSER AUS FLÜSSEN UND BÄCHEN DARF NICHT ABGEPUMPT WERDEN

Die Ruhr bei Niederwenigern (Foto: RuhrkanalNEWS)

Nordrhein-Westfalen- Bei den dauerhaft hohen Temperaturen brauchen Gartenpflanzen und Rasen viel Wasser. Da greift mancher Gartenfreund, der sein Grundstück an einem Fließgewässer hat, gerne mal zu Schlauch und elektrischen Pumpe, um seine Pflanzen und den Rasen mit Bachwasser zu bewässern. Das öffentliche Interesse an Naturschutz und der ökologischen Funktion der Fließgewässer steht über dem persönlichen Gartenglück.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Nach dem in NRW geltenden Wasserrecht darf jede Person natürliche oberirdische Gewässer zum Schöpfen mit Handgefäßen, also Eimer und Gießkanne, benutzen. Pumpen sind nicht gestattet. In der Fachsprache wird das auch „Gemeingebrauch“ genannt. Das setzt allerdings voraus, dass das Gewässer genug Wasser führt. Denn: Aufstauen des Wassers zum Abschöpfen ist ebenfalls nicht erlaubt. Vor allem in regenarmen Monaten ist das ein Problem, weil Bäche und Flüsse weniger Wasser führen. Die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten stellen bei ihren Kontrollen oft fest, dass die Regeln nicht immer eingehalten werden. Verstöße gegen das Pumpverbot können mit einem Bußgeld zwischen 250 und 25.600 Euro geahndet werden.