WAHLPANNE BEI BM-STICHWAHL

Michael Ulrich hätte zwei mal wählen können. (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Michael Ulrich hat im Briefwahlbüro in der Turnhalle an der Bismarckstraße seine Stimme abgegeben. Tags darauf erhält er dennoch Briefwahlvordrucke per Post.

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Als Ulrich seine Stimme im Briefwahlbüro abgibt, scheint alles ordnungsgemäß abzulaufen: Er zeigt seine Wahlkarte vor, erhält die Unterlagen, macht sein Kreuz und wirft seinen Stimmzettel in die Urne.
Am folgenden Tag findet Michel Ulrich seine Briefwahlunterlagen im Briefkasten. Eine Briefwahl hat er aber nie beantragt. Als verantwortungsbewusster Bürger nimmt Ulrich die Briefwahlunterlagen und geht erneut ins Wahlbüro, um den offensichtlichen Fehler anzusprechen. Michael Ulrich möchte wissen, ob es sich bei diesem Fehler um einen Einzelfall handelt und ob seine bereits abgegebene Stimme gültig bleibt.

Doppelt wählen ist strafbar.

Die zuständige Fachbereichsleiterin Barbara Vogelwiesche betont: „Es ist nicht möglich zweimal zu wählen. Die Nummern auf den Wahlscheinen werden von den Wahlvorständen und den Briefwahlvorständen überprüft. Bei einer doppelten Nummer wird sofort aussortiert.“ Auch bei Michel Ulrich gäbe es dann bei der Stadt einen Computer-Eintrag mit gültig und einen mit ungültig.

Im RuhrkanalNEWS-Interview schildert Micheal Ulrich die Problem bei seinem „Urnengang“.