THERESIA-ALBERS-STIFTUNG LEHNT SPAHN-PLÄNE AB

Theresia-Albers-Stiftung in Hattingen (Foto: privat)

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Hattingen- Die Theresia-Albers-Stiftung, zu der u.a. in Hattingen die beiden Altenheime St. Josef und St. Mauritius sowie das Haus Theresia in Bredenscheid gehören, kritisiert scharf den Plan des Bundesgesundheitsministeriums (BGM), den Pflegeeinrichtungen die Verantwortung für die Durchführung von Corona-Tests an ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zu übertragen.

Grundsätzlich begrüßt die Stiftung zwar, dass die Forderung der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege nach Testung im Bundesministerium für Gesundheit berücksichtigt werde und regelmäßige Testungen in der Altenpflege durchgeführt werden sollen. Allerdings seien die Rahmenbedingungen, wie sie im Entwurf des Mustertestkonzeptes des BGM dargestellt werden, unhaltbar.

Meinolf Roth, Vorstand der Theresia-Albers-Stiftung (Foto: Theresia-Albers-Stiftung/ Caroline Seidel)

„Unsere Pflegekräfte sind ohnehin bis über ihre Grenzen hinaus gefordert. Seit Beginn der Pandemie ist die Personalsituation erst recht dramatisch“, sagt Stiftungsvorstand Meinolf Roth, „es kann nicht erwartet werden, dass Mitarbeitende der Pflegeeinrichtungen den gesetzlichen Anspruch auf die Versichertenleistung der Testungen erbringen sollen, weil die öffentlichen Gesundheitsbehörden sich personell überfordert sehen.“ Auch in Schulen und Kindertagesstätten kämen die Behörden schließlich ihrer Verpflichtung nach, die vereinbarten Testungen zu sichern.

Roth rechnet beispielhaft vor: „In einer Einrichtung mit 80 Bewohnern arbeiten durchschnittlich rund 60 Mitarbeiter sowie zehn Ehrenamtliche, die Bewohner erhalten täglich durchschnittlich Besuch von einer Person. Der Zeitaufwand für eine geplante PoC-Antigen-Testung wird mit 20 Minuten angegeben zuzüglich des Aufwandes für das Dokumentations- und Meldeverfahren. Nach unserer groben Berechnung entsteht dabei ein Aufwand von mindestens 80 Stunden pro Woche, was bedeutet, dass zwei Pflegefachkräfte dafür abzustellen sind, die für die operative Pflege in der Einrichtung nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Deshalb müsse die Verantwortung zur Durchführung von Tests nach wie vor im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Gesundheitsbehörde verbleiben. „Sie kann nicht ohne Schaffung von notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen auf die Pflegeeinrichtungen übertragen werden“, so Meinolf Roth.