TEURER KRANKENTRANSPORT FÜR PATIENT:INNEN? KASSEN WOLLEN NICHT IMMER ZAHLEN

Rettungswagen im Einsatz (Symbolfoto: Barteczko)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Rettungsdienstbedarfspläne und Rettungsdienstgebühren: Darüber hat der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises in den letzten Jahrzehnten immer wieder entschieden. Im Juni 2025 stehen neue Beschlüsse an – doch anders als in der Vergangenheit könnten damit erhebliche Konflikte mit den Krankenkassen verbunden sein. Denn bei den Verhandlungen über die Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Kreises teilten die Krankenkassen überraschend mit, dass sie nicht mehr für die sogenannten „Fehlfahrten“ des Rettungsdienstes aufkommen wollen.

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„Ich finde es unverantwortlich von den Krankenkassen, eine seit Jahrzehnten bewährte Übernahme der Kosten von Fehleinsätzen plötzlich einzustellen“, ärgert sich Landrat Olaf Schade (SPD) über den Kurswechsel der Krankenkassen, der sich auch schon bei anderen Kreisen und Städten in Nordrhein-Westfalen gezeigt hat. „Es gilt unter allen Umständen zu verhindern, dass der Streit auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen wird, die fürchten müssen mehrere hundert Euro für notwendige Rettungstransporte nicht von ihren Krankenkassen ersetzt zu bekommen“, so Schade.

Die so genannten Fehlfahrten entstehen, wenn ein Rettungswagen alarmiert wird, anschließend aber kein Transport der Patientin oder des Patienten in ein Krankenhaus erfolgt. Das kann verschiedene Gründe haben: zum Beispiel, wenn die betroffene Person den Transport verweigert, vor Ort medizinisch versorgt wird, ohne dass eine Weiterbehandlung in einer Klinik notwendig ist oder am Einsatzort verstirbt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis machen diese Fehlfahrten ungefähr 20 bis 25 Prozent der Einsätze im Rettungsdienst aus.

Sollten die Krankenkassen die anfallenden Kosten für Fehlfahrten nicht mehr übernehmen, muss der Kreis als Träger des Rettungsdienstes die finanziellen Mittel zunächst vorhalten. Der Kreis ist aber gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst kostendeckend zu organisieren. Sollten die Krankenkassen demnach bei ihrem Vorhaben bleiben, bliebe der Kreisverwaltung keine andere Möglichkeit als die offenen Beträge direkt bei den Patientinnen und Patienten einzufordern.

Hintergrund des Handelns der Krankenkassen ist, dass sie erstmals eine bundesgesetzliche Regelung des SGB V neu interpretieren, wonach die Übernahme der Kosten für Fahrten des Rettungsdienstes nur dann für die Krankenkassen verpflichtend sei, wenn auch ein Transport stattgefunden habe. Dem steht allerdings das Rettungsgesetz auf Landesebene entgegen, welches Fehlfahrten ausdrücklich als ansatzfähige Kosten einordnet.

Für die anstehende Sitzung des Kreistages am 30. Juni 2025 wird die Verwaltung der Politik daher die ursprünglich kalkulierte Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises vorlegen und zur Abstimmung stellen, da für den Beschluss der Satzung die Zustimmung der Krankenkassen nicht notwendig ist.

Um die Problemstellung mit den Krankenkassen in NRW zu lösen, wurde bereits durch das Landesgesundheitsministerium ein Gesprächsformat gemeinsam mit den Spitzenverbänden von Landkreis- und Städtetag sowie Vertretern der der Krankenkassen geschaffen. „Ich erwarte, dass sich die Krankenkassen jetzt auf Gespräche mit den Kreisen einlassen, um zumindest eine vorübergehende Lösung zu finden, bis eine Reform der Gesetzeslage auf Bundesebene erfolgt ist“, appelliert Schade an die Krankenkassen. 

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