STADTVERWALTUNG WIDERSPRICHT ELTERNAUSSAGEN

Das Rathaus Sprockhövel (Foto: Höffken)

Hattingen/Sprockhövel – RuhrkanalNEWS berichtete gestern (31. März 2025) über eine Hauptverhandlung beim Hattinger Amtsgericht, in der ein 56-jähriger Sprockhöveler, früherer Leiter einer Großtagespflege für Kinder in Sprockhövel, einräumte, sich gegenüber einigen ihm anvertrauten Kinder, soweit es die Anklagevorwürfe betraf, grob und grenzüberschreitend verhalten zu haben, allerdings in einer nicht strafrechtlichen Variante.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Diesbezüglich entschuldigte er sich im Gerichtssaal bei den als Zeuginnen und Zeugen geladenen Eltern, die jedoch vom Richter im Rahmen der Hauptverhandlung nicht zur Aussage aufgefordert wurden.

Im Zusammenhang mit diesem Strafprozess, der mit Auflage einer Zahlung in Höhe von 6.000 Euro eingestellt wurde, berichteten Eltern unserer Redaktion, dass Mitarbeitende des Jugendamtes den Eltern der Kinder und Mitarbeitenden der Großtagespflege verboten haben sollen, mit anderen Eltern über die angezeigten Vorfälle zu sprechen. Von der Erstattung einer Strafanzeige sollen Mitarbeitende des städtischen Jugendamtes den Eltern ebenfalls abgeraten haben. RuhrkanalNEWS hatte die Stadtverwaltung dazu um eine Stellungnahme gebeten.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung erreichte unsere Redaktion am heutigen 1. April 2025 um 14:13 Uhr und lautet wie folgt:

+++++Die mit der Angelegenheit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes haben zu keinem Zeitpunkt den Betroffenen von einer Strafanzeige abgeraten oder ihnen eine solche angeraten. Derartige Rechtsempfehlungen erfolgen seitens des Jugendamtes grundsätzlich nicht, sondern dies liegt im alleinigen Entscheidungsbereich der Betroffenen selbst. Das ist auch jederzeit so kommuniziert worden.

Hinsichtlich des Vorwurfes eines zögerlichen Eingriffs des Jugendamtes muss darauf hingewiesen werden, dass es bei den ersten hier eingegangenen Hinweisen auf ein Fehlverhalten des Mitbetreibers der Großtagespflege nicht um ein solches gegenüber den Kindern ging. Derartige Vorwürfe wurden erst im weiteren Verfahrensverlauf erhoben und aktenkundig.

Bei dem Entzug einer Pflegeerlaubnis handelt es sich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren, welches nach den Verfahrensvorschriften eine vorherige Anhörung des Betroffenen vor der abschließenden Bescheidung erfordert.

In Anbetracht der sich konkretisierenden Vorwürfe hat die Stadt den Entzug der Pflegeerlaubnis ohne eigentlich erforderliche Anhörung und unter Anordnung der sofortigen Vollziehung mit dem Hinweis auf das Wohl der betreuenden Kinder ausgesprochen.

Hierbei handelt es sich um ein noch laufendes Verfahren, bei dem sich die Stadt durch eine beauftragte Anwaltskanzlei vertreten lässt, so dass diesbezüglich keine weiteren Angaben erfolgen können. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass sich nach dem Entzug der Pflegeerlaubnis auch Eltern beim Jugendamt gemeldet und ihr Unverständnis über diese Maßnahme mitgeteilt haben. +++++

Kommentar hinterlassen on "STADTVERWALTUNG WIDERSPRICHT ELTERNAUSSAGEN"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*