STADT INFORMIERT ÜBER NEUE FAHRRADSTRASSEN

Gekennzeichnete Fahrradstraße in Hattingen (Foto: Stadt Hattingen)

Hattingen– Um das Radfahren noch attraktiver und sicherer zu machen, werden in Hattingen demnächst drei weitere Fahrradstraßen ausgewiesen: Oststraße, Pottacker, Talstraße.

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Die Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen und Umgebung sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger lädt die Stadt zu einer Informationsveranstaltung ein: Mittwoch, den 24. April 2024, 17 bis 19 Uhr, Großer Sitzungssaal, Rathaus, 45527 Hattingen.

Mehr Sicherheit für Radfahrende

„Das Fahrrad steht für eine zukunftsfähige Mobilität, ist klimafreundlich und hat positive Auswirkungen auf die eigene Gesundheit. Für die Stadt Hattingen hat der Fahrradverkehr eine hohe Bedeutung“, erklärt der Nahmobiltätsmanager der Stadt Hattingen Johannes Fröhlich.

„Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen leisten wir einen Beitrag zur Attraktivierung des Radverkehrs, zur Verkehrsberuhigung, zum Klimaschutz und nicht zuletzt für die Sicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass Fahrradstraßen eine sichere Form der Verkehrsführung sind. Lediglich in der Anfangsphase können vereinzelt Schwierigkeiten auftreten, da nicht allen die Regelungen einer Fahrradstraße bekannt sind. Deshalb informieren wir die Anwohnenden mit einem Infoflyer und laden sie zu der Veranstaltung im Rathaus ein“, so Johannes Fröhlich.

Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet. „Im Prinzip handelt es sich um Radwege in voller Breite der Fahrbahn. Radfahrende haben Vorrang und dürfen sogar nebeneinander fahren“, so Johannes Fröhlich.

Mit dem Zusatzschild „Kraftfahrzeugverkehr frei“ beziehungsweise „Anlieger frei“ dürfen Autos und sonstige Kraftfahrzeuge die Straße befahren. Der Radverkehr darf dabei weder gefährdet noch behindert werden – der Auto- und Motorradverkehr wird hier nur geduldet und muss sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Autos, Motorräder und Fahrräder dürfen maximal 30 Kilometer pro Stunde fahren. Unverändert gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

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