Ennepe-Ruhr-Kreis – Der Kreisausschuss berät am heutigen Montagabend (16. September 2024) u.a. auch über den neuen überarbeiteten Rettungsdienstbedarfsplan.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.
Gemäß § 12 RettG NRW stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf und schreiben diese bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre fort. Hierbei sind ausschließlich die nach RettG wahrzunehmenden Pflichtaufgaben zu betrachten.
Um der gesetzlichen Fortschreibungspflicht nachzukommen, hat der Ennepe-Ruhr-Kreis im Jahr 2022 eine externe Beraterfirma mit der gutachterlichen Untersuchung der rettungsdienstlichen Strukturen sowie der Rettungsmittelvorhaltung im Ennepe-Ruhr-Kreis beauftragt.
Zudem wurden für die gutachterliche Untersuchung die Festlegung von differenzierten Versorgungsbereichen zur Hilfsfristbemessung, die Anpassung der Ausbildungskontingente, die Bewertung der Standort-Situation und die Identifikation von Handlungsbedarfen als weitere Kernziele festgelegt.
Im Juni 2022 hat das Gutachterbüro mit der Untersuchung begonnen und im Juni 2024 wurde dem Ennepe-Ruhr-Kreis das Gutachten vorgelegt. Im Juli 2024 wurde der Entwurf der 5. Fortschreibung des Bedarfsplanes durch den Ennepe-Ruhr-Kreis erstellt.
„Das gesetzlich vorgeschriebene Erörterungsverfahren des neuen Bedarfsplans wurde inzwischen mit allen Beteiligten beendet und die Krankenkassenverbände haben der Änderung zugestimmt“, ist der Vorlage der Kreisverwaltung zu entnehmen.
Vorgesehene Änderungen/Anpassungen
Die bislang kreisweit geltende Hilfsfrist von 12 Minuten (Eintreffen nach Alarmierung) gilt weiterhin als Basis, wird jedoch in Einsatzkernbereichen auf 8 Minuten festgelegt. Die Definition der Einsatzkernbereiche erfolgte auf Grundlage der Empfehlung des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst, wonach Einsatzkernbereiche bei Gemeindegrößen ab 25.000 Einwohnern, einer Bevölkerungsdichte von über 300 Einwohnern/km² und einer Notfallrate von mehr als 60 Notfalleinsätzen je 1.000 Einwohnern/Jahr anzunehmen sind, welche der Gutachter entsprechend zugrunde gelegt hat.
Anpassung der Standortstruktur
Im Zuge der gutachterlichen Untersuchung haben sich die folgenden Anpassungsbedarfe zur Optimierung der Standortstruktur ergeben:
- Verlagerung des Standortes Hattingen-Bredenscheid in südliche Richtung, Neue Bezeichnung: Hattingen RW-Süd
- Hinzukommender Standort: Hattingen RW-Nord
- Verlagerung des Standortes Witten-Herbede in nord-östliche Richtung Neue Bezeichnung: Witten RW-West
- Hinzukommender Standort: Witten RW-Ost im östlichen Witten
Die Standortverlagerungen und die hinzukommenden Standorte können mit gänzlichen Standortneuerrichtungen einhergehen, sofern keine geeignete Immobilie verfügbar ist. Für die auch für die Notfallversorgung in Niedersprockhövel zuständige Falck-Rettungswache in Bredenscheid muss also ein anderer neuer Standort gesucht werden.
Der Gutachter schlägt ebenfalls vor, bedarfsgerecht eine Ausweitung der Anzahl der Einsatzstunden der Rettungstransportwagen (RTW) und der Vorhaltung von Rettungs-Sondertransportfahrzeugen (Inkubatortransporte, Intensivtransporte sowie Schwerlasttransporte) einzuplanen.
Aufgrund des gutachterlich festgestellten deutlichen Mehrbedarfs an qualifiziertem nichtärztlichem Personal empfiehlt der Gutachter die Einrichtung einer eigenen Ausbildungseinrichtung, einer Rettungsdienstschule. Diese soll planerisch im Gefahrenabwehrzentrum angesiedelt werden. Mit den empfohlenen Änderungen ist auch eine personelle Verstärkung in der entsprechenden Abteilung verbunden.
Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 30. September über diesen überarbeiteten Rettungsdienstplan abschließend beraten und eine Beschlussfassung herbeiführen.