REGELN FÜR DIE SICHERE SILVESTERFEIER

Böllerverbot in der Altstadt (Grafik)

Hattingen – Das neue Jahr mit Böllern und Raketen zu begrüßen ist für viele Menschen eine Tradition. Allerdings sind dafür in Hattingen einige Regeln zu beachten. Das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen ist verboten. So gilt das Böllerverbot auch in der historischen Altstadt in Hattingen und in historischen Ortskernen wie z.B. Blankenstein.

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Seit Oktober 2009 gibt es schon diese beschlossene Vorschrift, die besagt, „an Silvester keine Rakete in den engen Altstadtgassen oder auf dem Kirchplatz sowie auf dem Unter- und Obermarkt zu zünden“, betont der Fachbereich für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten in Hattingen. Der Grund für die schärfere Vorschrift sind Brände und die dadurch verursachten verheerenden Schäden in Deutschlands Altstadt-Städten in der Silvesternacht. Wer dagegen verstößt, kann mit saftigen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Kontrollpatrouillen will die Stadt in der Silvesternacht jedoch nicht losschicken: „Wir appellieren an die Vernunft der Bürger und denken, dass das auch ankommt”, so der Fachbereich.

Für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern rät die Feuerwehr:

Jugendliche unter 18 Jahren sollten nicht unbeaufsichtigt mit pyrotechnischen Produkten hantieren. Die Herstellerhinweise auf der Verpackung sollten unbedingt beachtet werden. Außerdem dürfen Feuerwerkskörper nur im Freien bei Einhaltung von ausreichend Sicherheitsabstand gezündet werden. Böller und Raketen dürfen nicht auf Menschen geworfen oder in deren Richtung gezündet werden. Auf keinen Fall sollten Feuerwerkfreunde versuchen, Blindgänger erneut zu zünden.

Die Feuerwehr Hattingen rät © RuhrkanalNEWS

Fenster und Türen geschlossen halten

Um Brände durch fehlgeleitetes Feuerwerk zu vermeiden, sollten Fenster und Türen immer geschlossen bleiben. Das gilt auch für Dachfenster. der Tip der Feuerwehr: Sollte es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu Entzündungen kommen ist es ratsam immer einen Wassereimer bereit halten.

Reinigungspflicht nicht vergessen

Die Stadt erinnert an die Reinigungspflicht in der Straßenreinigungssatzung. Auf Bürgersteigen vor den Häusern sowie auf Privatgrund müssen Grundstückseigentümer oder Mieter die Überreste des Feuerwerks entfernen. Aber: Keiner muss am Neujahrsmorgen in aller Frühe aufstehen. Ab dem 2. Januar jedoch sollten die Gehwege wieder sauber sein.

In diesem Sinne wünscht das gesamte RuhrkanalNEWS Team einen „Guten Rutsch ins neue Jahr“, auf Gute Nachrichten 2025.

Die Feuerwehr rät: