Sprockhövel- Die freie Wählergemeinschaft MiS sieht die Corona-bedingten Einschränkungen der öffentlichen Verwaltungen inzwischen als existenzgefährdend für Unternehmensgründer. Sie verweist auf einen nicht näher genannten Bürger aus Niedersprockhövel, der bei der Stadt eine Gaststättenerlaubnis beantragt hat. Um seine Gaststätte eröffnen zu dürfen, benötigt er unter anderem einen “Nachweis über Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt”.
„Diese Belehrung durch das Gesundheitsamt wird derzeit gar nicht angeboten“, berichtet er. „Nach Auskunft des Gesundheitsamtes ist auch nicht absehbar, wann und ob diese Belehrung in diesem Jahr überhaupt noch angeboten wird.” Eine Aussage die vom Kreis nach Anfrage durch RuhrkanalNEWS so bestätigt wird.
Die freie Wählergemeinschaft MiS fordert die Wirtschaftsförderung der Stadt auf, hier unverzüglich tätig zu werden.
„Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass hier wirtschaftliche Aktivität zur Ausweitung bzw. Sicherung der Geschäftstätigkeit durch Passivität der Behörden in diesen Zeiten der Rezession behindert wird“ sagt der Fraktionsvorsitzende der freien Wählergemeinschaft MiS Martin Debold. “Zumindest muss eine Übereinkunft mit den Nachbarstädten getroffen werde, die eine zeitnahe Belehrung für Sprockhöveler ermöglicht. Durch den monatelangen Bau der L70n wurde der Einzelhandel in Niedersprockhövel ohnehin stark in Umsatz und Ertrag, teilweise existenzbedrohend, eingeschränkt. Dies nun betrifft alle Berufe im Lebensmittelbereich, aber auch die Auszubildenden in Sprockhövel und auch im Kreis, die nach den Sommerferien z.B. in Gastronomie oder Lebensmittelhandel ihre Lehre beginnen wollen. Es ist offensichtlich in der städtischen Verwaltung nicht bemerkt worden” ergänzt Debold. “Die Verantwortlichen in Stadt und Kreis, der 1. Beigeordnete Hoven und Landrat Schade, sollten hier schnellstens Abhilfe schaffen. Ein Ausweichen nach Bochum ist derzeit für Betroffene auch nicht möglich, da Bochum nur Bochumer zur Belehrung zulässt.”